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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Radinfrastruktur

Radmarkierung auf Fahrbahn. Foto: PantherMedia/freeteo

Radinfrastruktur

Nordrhein-Westfalen ist das Fahrradland Nr. 1 in Deutschland. Damit das Fahrrad auch weiterhin eine wichtige Rolle und attraktive Alternative für Freizeitfahrende und Berufspendelnde im Alltag und in der täglichen Nutzung einnimmt, braucht es eine adäquate und lückenlose Radinfrastruktur. Der Ausbau einer intakten Radverkehrsinfrastruktur leistet darüber hinaus einen bedeutenden Beitrag für den Natur- und Umweltschutz sowie die Verkehrswende.

Landesweites Radvorrangnetz

Die regierungstragenden Fraktionen haben sich im Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen unter anderem darüber verständigt, 1.000 Kilometer neue Radwege zu realisieren. Ein Baustein, um dieses Ziel zu erreichen, ist ein landesweites Radvorrangnetz, welches das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit definiert. Das Radvorrangnetz setzt sich zusammen aus Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten und sonstige Radverkehrsverbindungen, die es aufgrund ihrer regionalen Verbindungsfunktionen bedarf, um ein zusammenhängendes Radverkehrsnetz knüpfen zu können. Ziel ist, die Kommunen überörtlich und landesweit miteinander zu verbinden und damit das Fahrradfahren für alle Nutzergruppen attraktiver zu machen.
In Vorbereitung auf die Definition des Radvorrangnetzes lässt das Ministerium zurzeit auf Grundlage des multimodalen Landesverkehrsmodells (LVM) eine landesweite Potenzialanalyse Radverkehr erstellen. Ziel der Potenzialanalyse ist es, flächendeckend und systematisch zu ermitteln, in welchen Korridoren Radwege anzulegen bzw. auszubauen sind. Die hierbei prognostizierten Belastungen geben Hinweise auf die anzustrebenden Führungsformen und Entwurfselemente in den jeweiligen Korridoren. Damit entlastet das Ministerium die Vorhabenträger von Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten grundsätzlich von dem Erfordernis einer vorhabenbezogenen Potenzialanalyse.

Radschnellverbindungen des Landes

Radschnellverbindungen des Landes (RSV) sind eigenständige, qualitativ hochwertige, direkt geführte und leistungsstarke Radverkehrsverbindungen, die sich deutlich von herkömmlichen Radwegen unterscheiden. Sie sollen den veränderten Funktions- und Leistungsansprüchen des stetig wachsenden und beschleunigten Fahrradverkehrs gerecht werden. Radschnellverbindungen schaffen attraktive Quell- und Zielverbindungen für einen gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Alltags- und Pendlerverkehr, mit der Möglichkeit hohe Reisegeschwindigkeiten zu erreichen. Darüber hinaus entlasten sie die Straßen und den ÖPNV.

Infolge der Gleichstellung der RSV mit den Landesstraßen orientieren sich auch der Planungsprozess sowie die Entwurfsunterlagen an den gleichen Richtlinien. Somit sind auch bei der Festlegung der Linienführung einer RSV eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen. Insbesondere Beeinträchtigungen von Natur, Umwelt und sonstigen Rechten Dritter sind sorgfältig planerisch aufzuarbeiten und abzuwägen. Dabei sind regelmäßig auch alternative Führungen einer RSV einzubeziehen. Des Weiteren sind Planung und Umsetzung einer RSV an hohe Standards gebunden, die es zu erfüllen gilt. Insofern nimmt die Realisierung eines solchen Infrastrukturprojektes auch einiges an Zeit in Anspruch.

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Radvorrangrouten

Radvorrangrouten (RVR) sind eigenständige Verbindungen im Radverkehrsnetz, die ebenso wie die Radschnellverbindungen des Landes, den Zweck einer leistungsstarken Radverkehrsverbindung erfüllen, um attraktive Quell-Zielverbindungen zu schaffen. Sie unterscheiden sich von den RSV lediglich in Bezug auf ihren reduzierten Standard und erweisen sich überall dort als geeignete Alternative, wo beispielsweise aufgrund der beengten Platzverhältnisse oder der zu geringen Radverkehrspotenziale keine RSV gerechtfertigt werden kann.

Straßenbegleitende Radwege an Landes- und Bundesstraßen

Im Zuge der Straßenplanung werden zusätzlich auch neue Radverkehrskonzepte erarbeitet, die straßenbegleitenden Radwege. Straßenbegleitende Radwege tragen im hohen Maße zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und der lokalen Verkehrsverhältnisse für die Radfahrenden auf ihren Strecken im Alltag und in der Freizeit bei. Das Land baut und erhält Bundesstraßen begleitende Radwege in Auftragsverwaltung für den Bund.
Für den Bau der Radwege an bestehenden Landesstraßen erstellt der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auch in Abstimmung mit den Kommunen auf der Grundlage objektiver fachlicher Kriterien eine Vorschlagsliste. Anhand dieser Liste entscheiden die Regionalräte bei den Bezirksregierungen in eigener Verantwortlichkeit, mit welcher Dringlichkeit und in welcher Reihenfolge die einzelnen Projekte umgesetzt werden.

„Bürgerradwege“

In der Vergangenheit und bis heute hat es sich gezeigt, dass es in der Prioritätenliste der Regionalräte nachrangig eingestufte Projekte gab bzw. gibt, denen in der Örtlichkeit von der Öffentlichkeit aber eine deutlich höhere Dringlichkeit beigemessen wird, als es der Regionalrat mit seinem Beschluss gesehen hat. Hier hat die Landesregierung das Modellprojekt "Bürgerradweg" entwickelt, um in solchen Fällen Flexibilität zu schaffen. Mit den Bürgerradwegen, die durch das von Freiwilligkeit geprägte Zusammenwirken von Landesbetrieb, Kommune und Bürgerinitiativen ermöglicht werden, konnte und kann häufig aufgrund der positiven Einstellung aller Beteiligter zum jeweiligen Radwegeprojekt und der damit verbundenen besseren Akzeptanz eine kurzfristigere Realisierung erreicht werden. Charakteristisch ist auch, dass sich das bürgerschaftliche Engagement je nach Leistungsfähigkeit der Initiativen in Form von finanziellen Unterstützungen, unentgeltlicher Bereitstellung von Grund und Boden oder in Arbeiten bei der Herstellung, wie auch im späteren Betrieb der Radwege darstellt. Um diesen Einsatz zu erleichtern, können die Baukosten in machbarem Umfang durch Reduzierung des Ausbaustandards reduziert werden. So besteht auch hier im Rahmen des Standes der Technik Flexibilität. Aus diesem Grund werden vom Ministerium keine Vorgaben über die Höhe des Engagements der Beteiligten gemacht, um die Chancen für die Realisierung der Bürgerradwege zu erhöhen.  
Dieses Modell hat sich als Stärkung des bürgerlichen Ehrenamtes erwiesen und in der Bevölkerung guten Anklang gefunden. Seit 2005 konnten bislang ca. 370 km Radwege mit diesem Modell realisiert werden.