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Abfallimporte / -exporte
Nicht jedes Land ist in der Lage, eine umweltverträgliche Entsorgung seiner Abfälle zu gewährleisten. So gelangen auch Abfälle aus anderen Bundesländern und dem Ausland zur Entsorgung in nordrhein-westfälische Anlagen. Nordrhein-Westfalen verfügt als bevölkerungsreiches Industrieland über eine gut ausgebaute Entsorgungsinfrastruktur.
Grenzüberschreitende Abfallverbringung
Der Abfallimport nach Nordrhein-Westfalen betrug im Jahr 2014 rund 1,8 Millionen Tonnen, wovon rund 0,65 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle waren. Im Vergleich zum Jahr 2013 ist die Importmenge um 5,2 % gestiegen. Der Abfallexport ist im Jahr 2014 um 68 % auf rund 0,92 Millionen Tonnen angestiegen, wobei überwiegend die Exporte nicht gefährlicher Abfälle um 75 % bzw. 347.210 Tonnen angestiegen sind.
Abfallimporte und -exporte unterliegen dem Basler Übereinkommen, der EU-Abfallverbringungsverordnung und dem Abfallverbringungsgesetz. Dort sind die notwendigen Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen vorgegeben. Im Einzelnen geht es um das Notifizierungsverfahren mit Behördenbestätigung, die Exportverbote für gefährliche Abfälle in Dritte-Welt-Länder sowie um die Verpflichtung zu staatlichen Kontrollen. Die EU-Mitgliedstaaten haben zu kontrollieren, zu dokumentieren und der EU-Kommission jährlich zu berichten.
In Deutschland liegen die Entscheidungen über den Ex- und Import von notifizierungspflichtigen Abfällen, in der Zuständigkeit der Bundesländer (§ 14 AbfVerbrG). Im Falle der Ausfuhr ist die Behörde zuständig, in deren Bereich die Beförderung des Abfalls beginnt. Bei der Einfuhr ist entscheidend, wo der Abfall erstmalig behandelt, gelagert oder abgelagert werden soll. Für die Durchfuhr ist das Umweltbundesamt zuständig.
Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit bei den Bezirksregierungen.
Weitere Informationen:
Genehmigungsbehörden
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
Rechtliche Regelungen
- Kontrollplan nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) für das Land Nordrhein-Westfalen (Stand 15. Dezember 2016; PDF)
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (AbfVerbrG) beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Daten und Informationen
- Daten zu Abfallimporten und Abfallexporten nach und aus Nordrhein-Westfalen 2015/2016 (PDF)
- Daten und Informationen zur Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 2014 sowie Daten zu Abfallimporten nach und Abfallexporten aus Nordrhein-Westfalen 2014 (PDF)
- Daten und Informationen zur Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 2013 sowie Daten zu Abfallimporten nach und Abfallexporten aus Nordrhein-Westfalen 2013 (PDF)
- Daten und Informationen zur Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen 2011/12 sowie Daten zu Abfallimporten nach und Abfallexporten aus Nordrhein-Westfalen 2012 (PDF)
- Im- und Exportbilanz 2011 (PDF)