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Anlagenbezogene Luftreinhaltung

Rauchende Industrieschlote

Gewerbliche und industrielle Anlagen können relevante Quellen für schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sein. Im Rahmen des anlagenbezogenen Immissionsschutzes werden daher besondere Anforderungen zur Verminderung der von den Anlagen ausgehenden Emissionen gestellt.


Konkrete Anforderungen durch TA Luft und europäisches Recht

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Pflichten für die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen begründet, die der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser, Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft dienen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Die Regelungen bezwecken den Schutz und die Vorsorge vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen der Bevölkerung durch Errichtung und Betrieb von Anlagen.

Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Einhaltung der Vorsorgepflicht durch Maßnahmen sichergestellt wird, die dem Stand der Technik entsprechen. Konkretisierende Anforderungen an den Stand der Technik sind in der "Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift" zum BImSchG, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) aufgeführt.

Mit der "Richtlinie über Industrieemissionen" des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 wurde die beste verfügbare Technik (BVT) für die unter die Richtlinie fallenden Anlagen als verbindliche Anforderung durch europäisches Recht eingeführt. Die in den branchenspezifischen BVT-Schlussfolgerungen von der Kommission veröffentlichten Emissionsbandbreiten müssen innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung von den Betrieben eingehalten werden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 17.000 nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen und rund 3.500 Anlagen, die der Richtlinie über Industrieemissionen unterfallen. Die Umsetzung der anlagenbezogenen Immissionsschutzanforderungen in NRW hat daher für die Luftreinhaltung auch im Vergleich zu anderen Ländern besonders große Bedeutung.


Konventionelle Kraftwerke

In konventionellen Groß-Kraftwerken entstehen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe Rauchgase, die insbesondere Staub, Stickstoffoxide, Schwefeldioxid und verschiedene Schwermetalle enthalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Bezirksregierungen überwacht. Dazu werden die Messwerte der ausgestoßenen Schadstoffe fortlaufend elektronisch an die Überwachungsbehörde übermittelt.

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Lösungsmittelverordnung

Die 31. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (31. BImSchV) oder einfach „Lösungsmittelverordnung“ hat zum Ziel, die Belastung der Atmosphäre mit leichtflüchtigen organischen Lösungsmitteln zu reduzieren. Diese können einerseits die Gesundheit des Menschen unmittelbar beeinträchtigen, andererseits tragen sie zur Bildung von bodennahem Ozon bei, dem sogenannten "Sommer-Smog".

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Anlageninformationen

Daten zu industriellen Anlagen, deren Betrieb eine behördliche Genehmigung erfordert, und zu den entsprechenden Genehmigungsverfahren werden in NRW im "Informationssystem Stoffe und Anlagen" (ISA) erfasst. ISA unterstützt die Umweltschutzbehörden bei ihren Überwachungs- und Genehmigungsaufgaben. Anhand der Daten werden zugleich die von der Europäischen Kommission geforderten Berichte aus mmissionsschutzrecht und Anlagensicherheit erstellt.

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Industrielle Belastungsgebiete

Aufgrund der starken Industrialisierung und der damit verbundenen großen Anzahl gewerblicher und industrieller Produktionsanlagen gibt es in NRW viele Gebiete, in denen der industrielle Einfluss auf die Luftqualität feststellbar ist. Historisch bedingt besteht oft auch eine unmittelbare Nachbarschaft von Industrie zu bewohnten Gebieten. Es ist daher besonders wichtig, die Menschen im Umfeld vor möglichen Umweltauswirkungen zu schützen.

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Tierhaltungsanlagen

Anlagen zur Aufzucht und Haltung von Tieren können in erheblichem Maße Luftverunreinigungen wie Gerüche, Ammoniak, Bioaerosole und Staub freisetzen. Insbesondere die Haltung von Schweinen und Geflügel kann mit Belästigungen verbunden sein. Während kleinere Tierhaltungsanlagen lediglich baugenehmigungspflichtig sind, ist für die Errichtung oder Änderung von größeren Tierhaltungsanlagen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung einzuholen.

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