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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Landesbeirat Immissionsschutz

Beispielgrafik: Surya Zaidan / Panthermedia

Landesbeirat Immissionsschutz

Der Landesbeirat für Immissionsschutz berät das NRW-Umweltministerium zum Immissionsschutz. Seine Aufgabe ist auch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und den Verursachern von Immissionen. Die Zusammensetzung spiegelt diese Aufgabe wider, denn dem Gremium gehören die am Immissionsschutz beteiligten Stellen und Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen des Landtags an.

Beratungsgremium der Landesregierung

Bereits 1962 – und damit lange vor dem Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Jahre 1974 – wurde der Landesbeirat für Immissionsschutz als Beratungsgremium der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gegründet. Ziel war die Bildung einer gemeinsamen Plattform, weil damals die Zuständigkeiten und damit die bereits zu dieser Zeit drängenden Aufgaben des Immissionsschutzes auf mehrere Ministerien verteilt waren. Seit 1985 begleitet der Landesbeirat fachkundig die Arbeit des Umweltministeriums als mittlerweile oberste Landesbehörde für den Immissionsschutz.

In seinen Sitzungen behandelt der Landesbeirat aktuelle Fragen und Aufgabenstellungen aus dem gesamten Spektrum des Immissionsschutzes. Der Beirat gibt dabei Einschätzungen zu den behandelten Themen ab und unterstützt so die Arbeit des Ministeriums. Auch trägt der Beirat zum Meinungsaustausch zwischen den Behörden, den Verbänden und Organisationen sowie den politischen Vertretern der Landtagsfraktionen bei.

Die Sitzungsprotokolle des Landesbeirats für Immissionsschutz sind – nach ihrer Genehmigung – seit der 93. Sitzung öffentlich. Dazu hat der Beirat seine Geschäftsordnung am 2. November 2016 geändert.