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Geruchsimmissionen

Junge Hausschweine. Foto: Jessica Rossian / panthermedia.net

Geruchsbelästigungen können sich durch Luftverunreinigungen vor allem aus Lebensmittelfabriken, Tierhaltungs-, Abfallbehandlungs- oder Chemieanlagen ergeben. Sie können schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und auch durch das Zusammenwirken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden. Ein Nachweis durch technische Messverfahren ist in der Regel nicht möglich. Das geeignete "Messinstrument" für Gerüche ist die menschliche Nase.


Beurteilung und Bewertung von Geruchsbelästigungen

Ob derartige Belästigungen als erheblich und damit als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, hängt nicht nur von der jeweiligen Immissionskonzentration, sondern auch von der Geruchsqualität ("Es riecht nach..."), der Geruchsintensität, der Hedonik ("Es riecht angenehm/unangenehm/neutral."), der tages- und jahreszeitlichen Verteilung des Auftretens und anderen Faktoren ab. Wissenschaftliche Er­kenntnisse belegen jedoch, dass anhand der Häufigkeit des Auftretens erkennbarer Gerüche eine sachgerechte Beschreibung des Belästigungsgrades möglich ist. Die Geruchshäufigkeit lässt sich auch über eine Ausbreitungsrechnung ermitteln.

Geruchsstoffe zählen zu den Luftverunreinigungen, vor denen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Bürgerinnen und Bürger schützt. In Ergänzung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 2002 enthält die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) das Verfahren zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Die Geruchsimmissions-Richtlinie wird bereits seit vielen Jahren angewandt und bundesweit zur Beurteilung von Geruchsimmissionen eingesetzt. Aufgrund neuer Erkenntnisse und Studien wurde sie mehrfach weiterentwickelt und sie wird auch seitens der Gerichte als geeignete Beurteilungsgrundlage angesehen. Mit dieser Richtlinie können sowohl Immissionen aus der Industrie als auch aus der Landwirtschaft hinsichtlich einer erheblichen Belästigung der Bevölkerung bewertet werden. Sie wird von den Behörden sowohl bei Genehmigungsverfahren als auch als Steuerungsinstrument im Rahmen der Bauleitplanung herangezogen.


Karteireiter mit der Aufschrift 'Verwaltung'

Wer macht was - Immissionsschutz

In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Für bestimmte Aufgaben sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig. Dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden.

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