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Umweltverträglichkeitsprüfung

Umweltauswirkungen müssen geprüft werden. Foto: Alfred Emmerichs / panthermedia.net

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein gesetzlich geregeltes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt schon im Vorfeld festgestellt und bewertet werden.


Teil eines Zulassungsverfahren

Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet, bevor die Zulassungsentscheidung über ein Vorhaben fällt.

Diese Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt nicht in einem gesonderten Verfahren, sie ist Teil des komplexen Zulassungsverfahrens eines Vorhabens und wird von der dafür zuständigen Behörde durchgeführt. Für größere Vorhaben muss es immer eine UVP geben. Bei mittelgroßen Vorhaben ist eine Vorprüfung anhand von im UVP-Recht geregelten Kriterien vorgeschrieben, die klären soll, ob im vorliegenden Fall erhebliche Nachteile für die Umwelt zu erwarten sind und eine UVP erforderlich ist. Bei kleineren Vorhaben ist eine UVP nur dann nötig, wenn ein schützenswertes Umweltgebiet geschädigt werden kann.

Denkbar ist auch, dass ein Vorhaben durch wiederholte Erweiterungen in die UVP-Pflicht "hineinwächst". Für den Fall, dass keine UVP vorgenommen wird, muss die Öffentlichkeit informiert werden.


Online-Veröffentlichung im zentralen UVP-Internetportal

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat ein Internet-Portal eingerichtet, um den Zugang der Öffentlichkeit zu Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu erleichtern. Es setzt damit die Vorgaben des neuen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) um, das zentrale Internetportale des Bundes und der Länder zu solchen Verfahren vorsieht.
Im zentralen UVP-Internetportal finden Sie Informationen zu Inhalt und Verfahrensstand der in Nordrhein-Westfalen geführten UVP-pflichtigen Vorhaben sowie zur abschließenden Entscheidung. Für Bauleitpläne sind die Vorgaben des am 13. Mai 2017 novellierten Baugesetzbuches (BauGB) einschlägig. Danach sind nunmehr in allen Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie die auszulegenden Unterlagen über das zentrale Landesportal zugänglich zu machen. Auch sollen die wirksamen Flächennutzungspläne und die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Kommunen über das zentrale Landesportal zugänglich gemacht werden.
Erfasst werden alle ab dem 16. Mai 2017 beantragten Vorhaben und ab dem 13. Mai 2017 eingeleiteten Planverfahren.

Das UVP-Verfahren

Das UVP-Verfahren beginnt mit der "Unterrichtung über voraussichtlich beizu­bringende Unterlagen". Gemeinsam mit den zu beteiligenden Behörden wird festgelegt, welche Umweltangaben für das betreffende Vorhaben erforderlich sind.  Die Landesregierung strebt an, die Öffentlichkeit daran so weit wie möglich zu beteiligen.

Der Vorhabenträger muss in den UVP-Unterlagen die relevanten Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt genau beschreiben. Zu diesen Unterlagen äußern sich dann die betroffenen Behörden und die Öffentlichkeit und auf Basis dieser Unterlagen und Stellungnahmen erstellt die zuständige Behörde eine zusam­men­fassende Darstellung der Umweltauswirkungen, die dann anhand der Maßstäbe des Fachrechtes bewertet werden.


Strategische Umweltprüfung (SUP)

Die Strategische Umweltprüfung ist der UVP vorgelagert und ermittelt, beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen, die bereits von vorgelagerten Plänen und Programmen ausgehen. Auf dieser Ebene können mögliche Alternativen besser unter Umweltgesichtspunkten verglichen werden.

Die Verfahrensvorschriften ähneln denen der UVP, es gibt allerdings auch Besonderheit wie die Pflicht, im Rahmen eines Monitorings die Umweltauswirkungen zu überprüfen. Die Darstellungen sind dem Planungsstand entsprechend gröber.


Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) über eine Endbestimmung für hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle in Belgien

Die belgische Nationale Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien (NERAS) hat im Rahmen einer SUP einen Planentwurf vorgelegt, der Vorschläge zum Umgang Belgiens mit seinen hochaktiven und/oder langlebigen radioaktiven Abfällen enthält. Ziel ist die Isolation dieser Abfälle für viele Hunderttausende Jahre von Mensch und Umwelt mittels geologischer Endlagerung. Mit Verweis auf nationale Gesetze wird vom 15. April 2020 bis einschließlich 20. Juni 2020 eine Konsultation der Öffentlichkeit zum Planentwurf und zum Umweltbericht durchgeführt. Informationen über die Möglichkeit, sich unmittelbar an dem Verfahren zu beteiligen, sind unter folgenden Links zu finden.


Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2

Das belgische Umwelt- und Energieministerium hat Anfang April 2021 förmlich über die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 informiert. Hierbei handelt es sich um die inzwischen eingeleitete UVP für die Betriebsverlängerung dieser Reaktoren vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 29.07.2019 und der nachfolgenden Entscheidung des belgischen Verfassungsgerichts vom 05.03.2020.

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Das Kernkraftwerk Doel besteht aus vier Druckwasserreaktorblöcken, mit jeweils circa 450 Megawatt (Doel 1 / Doel 2) bzw. circa 1000 MW elektrischer Leistung (Doel 3 / Doel 4) einschließlich zugehöriger Nebengebäude sowie Einrichtungen, die für die Lagerung von Kernbrennstoff und radioaktivem Abfall erforderlich sind. Es befindet sich in der Provinz Ostflandern (Gemeinde Beveren) an der Schelde im Hafen von Antwerpen etwa 15 Kilometer nordwestlich des Stadtzentrums und circa 6 Kilometer von der belgisch-niederländischen Grenze entfernt. Die vier Reaktoren wurden 1975 (Doel 1 / Doel 2) und 1982 bzw. 1985 (Doel 3 / Doel 4) in Betrieb genommen. Nach einer ursprünglichen Laufzeit von 40 Jahren wurde im Jahr 2015 eine Laufzeitverlängerung der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2 von zehn Jahren beschlossen.

Das im Rahmen der UVP geprüfte Vorhaben betrifft die erteilte zehnjährige Verlängerung des Kraftwerksbetriebs der Reaktorblöcke Doel 1 und Doel 2. Nähere Einzelheiten zu dem Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Beteiligungsmöglichkeiten:

Der Beteiligungszeitraum für die Öffentlichkeit und die Behörden zur Abgabe von Stellungnahmen ist mit dem 01. Juli 2021 abgelaufen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen haben am 23. Juni 2021 eine gemeinsame Stellungnahme zur grenzüberschreitenden UVP abgegeben. Des Weiteren hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das zuständige belgische Energieministerium mit Schreiben von 16. Juli 2021 um fachlichen Austausch (Konsultation) zur grenzüberschreitenden UVP und Durchführung eines Erörterungstermins für die deutsche Öffentlichkeit gebeten.Das belgische Energieministerium hat mit Schreiben vom 15.09.2021 die Durchführung einer zusätzlichen Konsultation sowie eines Erörterungstermins abgelehnt.
Mit Schreiben vom 31.01.2022 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz dem belgischen Energieministerium geantwortet und die hiesige Rechtsauffassung zur Durchführung einer Konsultation dargelegt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Entscheidung der belgischen Behörde zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis nimmt.
Derzeit findet die Prüfung der eingesandten Stellungnahmen durch das zuständige belgische Energieministerium statt.

 


Errichtung eines Zwischenlagers auf dem Gelände des Kernkraftwerks Doel/Belgien: Zur Frage der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung

Auf der Grundlage von Artikel 3 des ESPOO-Abkommens hat die belgische Atomaufsicht FANC (Föderale Agentur für Nukleare Kontrolle) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) am 08.12.2020 über den Antrag der Electrabel SA auf Genehmigung einer Anlage zur Zwischenlagerung abgebrannter Kernbrennstoffe am Standort Doel informiert. Die geplante Anlage soll auf Basis einer Trockenlagerung abgebrannter Kernbrennstoffe in "Dual Purpose"-Behältern betrieben werden, die sowohl für den Transport als auch für die Lagerung verwendet werden können. Eine derartige Lagerung wird auch in Deutschland durchgeführt.   

Teil des belgischen Genehmigungsverfahrens ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese erörtert und bewertet die radiologischen Auswirkungen des Vorhabens in Normal- und Unfallsituationen auf die Umwelt. Auch weiter entfernt liegende Gebiete werden betrachtet.    

Unter normalen Betriebsbedingungen sollen sich keine radioaktiven Ableitungen ergeben. Die radiologischen Auswirkungen in einer Unfallsituation werden u.a. für den Fall von schwerwiegenden Flugzeugabstürzen ermittelt, da diese Szenarien die größten radiologischen Folgen erwarten lassen. Selbst diese umfänglich betrachteten Unfallszenarien führen nach den vorliegenden belgischen Untersuchungen nicht zu erheblichen direkten oder indirekten radiologischen Auswirkungen über die belgischen Grenzen hinaus.

Die Prüfung kommt somit zu dem Ergebnis, dass grenzüberschreitende radiologische Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind.    

Eine grenzüberschreitende Beteiligung als Teil des gegenwärtigen Genehmigungsverfahrens unter Berücksichtigung der ESPOO-Konvention wird demnach nicht durchgeführt.   

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW haben das BMU um eine Einschätzung zum Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung gebeten.  Gestützt auf die Stellungnahme des in Deutschland für die Errichtung von Zwischenläger zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) teilte das BMU mit, dass die Bewertung der belgischen Zulassungsbehörde für plausibel erachtet wird. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das geplante Vorhaben zu erheblichen Umweltauswirkungen auf deutschem Gebiet führen könnte.    

Die Genehmigung zur Errichtung des Zwischenlagers wurde am 01. Juli 2021 erteilt. Weitere Informationen sind auf der Website der FANC zu finden.

 

Weitere Informationen:


Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4

Die belgische Regierung hat aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise entschieden, die Laufzeit von zwei der aktuell noch sieben in Betrieb befindlichen Atomreaktoren zu verlängern. Dies betrifft die beiden Reaktoren Tihange 3 und Doel 4.

Der Druckwasserreaktor Tihange 3 hat eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist seit 1985 in Betrieb. Die Entscheidung der belgischen Regierung sieht eine Verlängerung der bis dato geltenden Laufzeit bis 2025 um weitere zehn Jahre auf 2035 vor. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Tihange zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 60 km.

Der Druckwasserreaktor Doel 4 hat ebenfalls eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist gleichfalls seit 1985 in Betrieb. Auch hier ist eine Verlängerung der Laufzeit um zehn Jahre bis 2035 vorgesehen. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Doel zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 130 km.

Nach derzeitigen Planungen sollen beide Reaktoren nach einer technischen Überprüfung ab November 2026 wieder ans Netz gehen. 

Das belgische Energieministerium hatte die betroffenen Nachbarstaaten (darunter auch Deutschland) offiziell über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung dieser beiden Reaktoren informiert und darum gebeten, der zuständigen belgischen Behörde das Interesse an einer Verfahrensbeteiligung mitzuteilen.

Die belgischen Behörden haben die deutsche Seite darüber informiert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der grenzüberschreitenden UVP vom 20. März 2023 bis zum 20. Juni 2023 stattfinden wird.

Die zuständige belgische Behörde gibt der deutschen Öffentlichkeit bis einschließlich 20. Juni 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme (in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache). Bürgerinnen und Bürger, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen, können ihre Stellungnahmen per E-Mail oder in Schriftform an die zuständige belgische Behörde richten.

Die Adressen lauten:
E-Mail: nuclear@economie.fgov.be
Postadresse: FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie Öffentliche Konsultation Doel 4 und Tihange 3 Boulevard du Roi Albert II, 16
1000 Bruxelles
Belgium

Das Land NRW wird sich an dem Verfahren beteiligen und hat dies dem BMUV offiziell mitgeteilt. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, die Anrainerinteressen Nordrhein-Westfalens und seiner Bevölkerung in Bezug auf die Umwelt- und Sicherheitsbelange bestmöglich zu vertreten. Dafür werden alle zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Mittel genutzt.