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Umwelt. Naturschutz. Verkehr
Heckenschnitt. Foto: Marina Lohrbach/Panthermedia.net

Gehölzpflege

Der Gehölzschnitt an Straßen steht immer wieder in der Kritik. Bürgerinnen und Bürger bemängeln den – ihrer Meinung nach – oft rigiden Rückschnitt des "Straßenbegleitgrüns". Für die Verantwortlichen steht aber die Verkehrssicherheit an erster Stelle. Beim Fällen von Bäumen oder Schneiden von Hecken können auch für Privatleute besondere zeitliche Einschränkungen gelten.

Nicht alles ist erlaubt im privaten Garten

Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze als Nist- und Brutplatz angewiesen. Für bestimmte Gehölze besteht daher im Zeitraum 1. März bis 30. September ein zeitlich befristetes Fäll- beziehungsweise Beseitigungsverbot. Diese Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sollen dazu beitragen, die Lebensräume bestimmter Arten zu schützen und so die biologische Vielfalt zu erhalten. In vielen Kommunen gelten auch Baumschutzsatzungen, die das Fällen bestimmter Baumarten generell reglementieren. Konkrete Fragen zur Gehölzpflege, zum Heckenschnitt oder zur örtlichen Baumschutzsatzung beantwortet Ihre Kommunal- oder Kreisverwaltung vor Ort.

Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen

Gehölzflächen an Straßen müssen von den zuständigen Straßenbaulastträgern regelmäßig gepflegt werden. Diese Gehölzpflegearbeiten richten sich nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit gesonderten Richtlinien für die Straßenbauverwaltungen. Allerdings sorgt der Gehölzschnitt an Straßen auch immer wieder für Aufregung. Vor allem das bisher oft praktizierte abschnittsweise oder sogar flächendeckende sogenannte "Auf-den-Stock-setzen", bei dem die Gehölze etwa 20 Zentimeter über dem Boden gekappt werden, damit sie im Folgejahr aus dem "Stock" neu austreiben, führt zu einem zunächst meist unerfreulichem Erscheinungsbild. Daher haben Experten aus dem Verkehrsministerium und dem Umweltministerium ein entsprechendes Hinweispapier überarbeitet. Nach dem aktualisierten Hinweispapier (Ausgabe 2013) wird das bislang praktizierte Vorgehen beim Gehölzschnitt entlang von Bundesfern- und Landesstraßen Schritt für Schritt durch eine selektive Durchforstung der Bestände ersetzt. Außerdem wurde ein konkreter Planungsablauf zur Organisation und Durchführung der Gehölzpflege vorgesehen und die Vorgaben zur Berücksichtigung des Artenschutzes, zur Beteiligung der Landschaftsbehörden und zur Öffentlichkeitsarbeit wurden präzisiert.

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