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Schutzgebiete und wertvolle Naturräume

Braunkehlchen. Foto: Anton Luhr

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen leben rund 18 Millionen Menschen, aber auch mehr als 43.000 Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Ein System aus unterschiedlichen Schutzgebietskategorien dient dem Schutz und der Entwicklung von Natur und Landschaft, Lebensräumen und Arten. Auch Naturparke tragen zur Bewahrung und nachhaltigen Erlebbarkeit wertvoller Naturräume bei.


Lebensräume und Arten: ein Erbe für nachfolgende Generationen

Ob münsterländische Parklandschaft, das Tiefland mit seinen Feuchtwiesen, Heiden und Flusslandschaften oder die weiten Mittelgebirgswälder: Jede dieser Regionen bietet einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Doch viele Lebensräume sind inzwischen gefährdet. Schutzgebiete, die in unterschiedlichen Kategorien nach dem Bundesnaturschutzgesetz und europäischem Naturschutzrecht eingerichtet werden können, bewahren ein wertvolles Naturerbe.

Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen

  • einen Nationalpark in der Eifel,
  • mehr als 3.200 Naturschutzgebiete sowie
  • 517 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und 28 Vogelschutzgebiete des Natura 2000-Netzwerks nach europäischem Naturschutzrecht.

Kleinere Objekte – sogenannte "Einzelschöpfungen der Natur" – können nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Naturdenkmäler oder Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Aber auch der Baum- und Gehölzbestand eines ganzen Landschaftsausschnittes kann als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden.

Eine noch relativ neu im Bundesnaturschutzgesetz eingerichtete Schutzkategorie ist das "Nationale Naturmonument". Das einzige Gebiet dieser Art in NRW sind derzeit die "Bruchhauser Steine" auf dem Stadtgebiet von Olsberg im Hochsauerlandkreis.

Eine weitere Schutzgebietskategorie sind die Landschaftsschutzgebiete. Sie werden insbesondere wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft ausgewiesen. Da Tiere und Pflanzen allein in Schutzgebieten langfristig kaum überlebensfähig sind, definiert die Landschaftsplanung nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW Entwicklungsziele für den gesamten Landschaftsraum und setzt Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auch über die Schutzgebiete hinaus fest (zum Beispiel für den Biotopverbund). Zusätzlich dienen verschiedene Förderprogramme der Bewahrung der Kulturlandschaften durch die Unterstützung einer extensiven und nachhaltigen Bewirtschaftung.

Neben dem Nationalpark Eifel ermöglichen in Nordrhein-Westfalen rund 100 Wildnisgebiete – fast ausschließlich im Staatswald – eine natürliche Waldentwicklung.

Darüber hinaus existieren in Nordrhein-Westfalen über 65.000 gesetzlich geschützte Biotope, wozu beispielsweise Quellbereiche, Moore oder offene Felsbildungen gehören. Diese sind geschützt, ohne dass es einer förmlichen Unterschutzstellung durch eine ordnungsbehördliche Verordnung oder eines Landschaftsplans bedarf.

12 großflächige Naturparke bieten in Nordrhein-Westfalen vielfältige Erholungs- und Naturerlebnisangebote sowie Umweltbildungsprogramme an. Darüber hinaus tragen sie auch zum Schutz und zur Entwicklung wertvoller Naturräume und Kulturlandschaften bei.


Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument zur Umsetzung der Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes. Dafür wird der aktuelle Zustand von Natur und Landschaft analysiert und bewertet, Ziele für den jeweiligen Planungsraum werden bestimmt und konkrete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können sich an der Landschaftsplanung vor Ort beteiligen.

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Nationale Naturmonumente

Zu "Nationalen Naturmonumenten" können Gebiete erklärt werden, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind. In NRW wurden 2017 die Bruchhauser Steine und 2019 das Kluterthöhlensystem als Nationale Naturmonumente ausgewiesen. Bundesweit gibt es nur zwei weitere Schutzgebiete dieser Kategorie.

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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind wichtige Rückzugsorte und Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Zum Schutz seltener, störungsanfälliger Lebensräume und Arten hat hier der Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungsformen. In NRW gibt es mehr als 3.200 solcher Gebiete zum Schutz der biologischen Vielfalt.

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Wildnisgebiete

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Staatswald bisher rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete auf knapp 8.000 Hektar ausgewiesen. Diese Gebiete stehen unter Prozessschutz; menschliche Eingriffe in natürliche Prozesse finden im Regelfall nicht statt. So kann erforscht und beobachtet werden, wie die Natur sich ohne regulierende Maßnahmen entwickelt.

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Nationalpark Eifel

Von der Küste bis zu den Alpen: Bundesweit schützen 16 Nationalparke einige der wertvollsten und schönsten Naturlandschaften Deutschlands. Anfang 2004 hat das Land Nordrhein-Westfalen den 110 Quadratkilometer großen Nationalpark Eifel eingerichtet. In dem Schutzgebiet lautet das Motto auf großer Fläche "Natur Natur sein lassen". Nach und nach entsteht wieder wilde und ungelenkte Natur.

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Naturparke

Mit vielfältigen Erlebnis- und Bildungsangeboten bieten 12 Naturparke die Möglichkeit, den "wilden Westen" live zu erleben. Tatsächlich gehören im dicht besiedelten Industrieland Nordrhein-Westfalen rund 45 % der Landesfläche zu diesen Parken. Diese sind von überall her gut zu erreichen – ein Schatz direkt vor unserer Tür. Stressgeplagte Menschen finden hier Ruhe – und ein besonderes Stück Heimat.

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Natura2000-Netzwerk

Die 1979 erlassene EG-Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) von 1992 verpflichten die Mitgliedstaaten nach europäischem Recht zur Ausweisung von Gebieten zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume. Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 fasst diese Flächen zu einem Netzwerk zusammen und bildet die erste einheitliche und umfassende rechtliche Grundlage zum Lebensraum- und Artenschutz in Europa.

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