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Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind wichtige Rückzugsorte und Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Zum Schutz seltener, störungsanfälliger Lebensräume und Arten hat hier der Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungsformen. In NRW gibt es mehr als 3.200 solcher Gebiete zum Schutz der biologischen Vielfalt.
Vorfahrt für die Natur
In Nordrhein-Westfalen werden Naturschutzgebiete von den Kreisen und kreisfreien Städten in den Landschaftsplänen festgesetzt oder von den Bezirksregierungen durch ordnungsbehördliche Verordnungen ausgewiesen. In den jeweiligen Landschaftsplänen beziehungsweise in der Schutzverordnung werden der jeweilige Schutzzweck sowie die geltenden Ge- und Verbote benannt. Für die Allgemeinheit sind Naturschutzgebiete zugänglich. Das Betretungsrecht beschränkt sich allerdings auf das vorhandene Wegenetz.
Es gibt in Nordrhein-Westfalen mehr als 3.200 Naturschutzgebiete, die rund 8 % der Landesfläche einnehmen. Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist § 23 Bundesnaturschutzgesetz.

Naturschutzverwaltung
Die Naturschutzverwaltung ist in Nordrhein-Westfalen dreistufig aufgebaut: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist oberste Naturschutzbehörde. Den Bezirksregierungen obliegt als Mittelinstanz die Funktion der höheren Naturschutzbehörde. Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Funktion der unteren Naturschutzbehörde wahr.
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Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument zur Umsetzung der Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes. Dafür wird der aktuelle Zustand von Natur und Landschaft analysiert und bewertet, Ziele für den jeweiligen Planungsraum werden bestimmt und konkrete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können sich an der Landschaftsplanung vor Ort beteiligen.
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