
Fluglärm
Lärmprobleme in der Umgebung der Flughäfen
Gesetzliche Regelungen zum Fluglärmschutz
Das Fluglärmgesetz gilt bundesweit und hat den Schutz der Nachbarschaft durch bauliche Nutzungsbeschränkungen (zum Beispiel Bauverbote) und baulichen Schallschutz (beispielsweise Schallschutzfenster und Einbau von Belüftungseinrichtungen) zum Ziel. Die Durchführung ("Vollzug") des Gesetzes ist Aufgabe der Länder. Hierzu hat die nordrhein-westfälische Landesregierung an den zivilen Flugplätzen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn/Lippstadt, Niederrhein (Weeze) sowie an den militärischen Flugplätzen Nörvenich und Geilenkirchen Lärmschutzbereiche festgelegt. Ein Lärmschutzbereich umfasst jeweils zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone, in denen Bauverbote gelten aber auch finanzielle Ansprüche der Nachbarn gegenüber dem Flughafenbetreiber bestehen, zum Beispiel die Kostenübernahme für Lärmschutzfenster. Auch das Luftverkehrsgesetz und die zugehörigen Verordnungen enthalten wichtige Regelungen zum Schutz vor Fluglärm, die sich an Luftfahrtbehörden (Planfeststellung), an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (Flugrouten), an die Flugsicherung, an Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer richten.
Zuständigkeiten
In Nordrhein-Westfalen ist das MUNV federführend für die Umsetzung des Fluglärmgesetzes zuständig. Ansprüche von Eigentümern gegenüber dem Flughafenbetreiber, die aus diesem Gesetz entstehen, können auf Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung geltend gemacht werden. Bau und Betrieb von Flugplätzen unterliegen detaillierten gesetzlichen Bestimmungen und werden von den zuständigen Behörden genehmigt und kontrolliert. Das ist in Nordrhein-Westfalen zum einen ebenfalls das MUNV als oberste Luftfahrtbehörde. Es ist verantwortlich für die Aufsicht über den Flugbetrieb auf den drei großen internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück. Die Aufsicht über alle anderen Flugplätze haben die Bezirksregierungen Münster beziehungsweise Düsseldorf.
Weitere Informationen:
bei den Bezirksregierungen:
Gesundheitsrisiken durch Fluglärm
Fluglärm ist ein gravierendes Problem für die menschliche Gesundheit: Lärm stört den Schlaf und verursacht oder verstärkt bei entsprechend starker und langer Einwirkung Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, wie beispielsweise Bluthochdruck. Auf der Grundlage einer Literaturstudie und einer Expertendiskussion hat das Umweltministerium NRW im Jahr 2012 den Kenntnisstand zu den gesundheitlichen Auswirkungen nächtlichen Fluglärms in Kernaussagen zusammengefasst und veröffentlicht. Diese Kenntnisse wurden in den letzten Jahren durch neue Studien zu den Auswirkungen von Fluglärm unter anderem auf das Auftreten von Herzinfarkten und Depressionen bestätigt und erweitert.
Auch das Umweltbundesamt hat die Auswirkungen nächtlichen Fluglärms auf die Bevölkerung zusammengestellt und kommt zu dem Schluss, dass aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr an stadtnahen Flughäfen erforderlich ist. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt in ihren Lärm-Leitlinien aus dem Jahr 2018, Fluglärm zum Schutz der Gesundheit auf maximal 45 Dezibel über den Tag und 40 Dezibel in der Nacht zu reduzieren.
Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein Eckpunktepapier zur "Verbesserung des gesetzlichen Schutzes vor Fluglärm" erarbeitet. Neben Erfahrungen aus der Praxis sind auch die Ergebnisse der Literaturstudie des Umweltministeriums NRW in das Eckpunktepapier eingeflossen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) zeigte bereits 2014 in einem Sondergutachten "Fluglärm reduzieren – Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten" den künftigen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Lärmschutzes an Flughäfen auf. Für die Flughäfen gibt es Fluglärmkommissionen, die die Genehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm beraten. Das MUNV setzt sich dort für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, sowie in der Umweltministerkonferenz und im Bundesrat für eine Verbesserung der Regelungen ein.

Weitere Informationen:
- "Gesundheitliche Auswirkungen nächtlichen Fluglärms: aktueller Wissensstand (Literaturauswertung)" im Auftrag des NRW-Umweltministeriums
- Fachgespräch vom 16. November 2012 über gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm unter besonderer Berücksichtigung des Nachtfluglärms (Kernaussagen) (PDF, 89 KB)
- "10+9 Eckpunkte zur Verbesserung des gesetzlichen Schutzes vor Fluglärm Arbeitsgruppe "Schutz vor Fluglärm" beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz
- beim Umweltbundesamt
- "Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten" – Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU)
- Thema "Lärmschutz im Luftverkehr"