wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Auftragswesen im Straßenbau

Auftragswesen. Foto: panthermedia/ stockasso.

Auftragswesen im Straßenbau

Informationen zum Auftragswesen im Straßenbau finden Sie hier.

Auftragswesen im Straßenbau

Zum Vergaberecht gehören alle Gesetze und Regelungen, die die öffentliche Hand bei in Anspruchnahme (Einkauf) von Gütern und Leistungen zu berücksichtigen hat. Ziel ist es, durch einen wirtschaftlichen Einkauf einen transparenten und fairen Wettbewerb sicherzustellen, mit dem Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden und gleichzeitig auch Unternehmen am Markt, wie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, eine Möglichkeit zur Auftragserteilung erhalten können. Weitere wichtige Ziele sind die Vermeidung des Missbrauchs der Marktstärke des Staates sowie die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte in der EU durch transparente und nicht diskriminierende Verfahren im Sinne aller potenziellen europäischen Bewerber, die um öffentliche Aufträge kämpfen.

Rechtliche Grundlagen

Für die Durchführung der Vergabeverfahren und die Abwicklung der abgeschlossenen Verträge müssen rechtliche Grundlagen eingehalten werden, wofür unter anderem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Haushaltsordnungen des Bundes (BHO) und Landes (LHO) herangezogen werden. Der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt die gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der öffentlichen Auftragsvergabe und das Verfahren zur Nachprüfung solcher Auftragsvergaben. Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) regelt die Details des Vergabeverfahrens für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ab den Schwellenwerten für EU-weite Vergabeverfahren. Für die Vergabe von Bauaufträgen durch die öffentliche Hand gilt der Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Weiter sind hier die Teile VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) sowie VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) für die Ausführung und Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen hinzuzuziehen.

Weitere Informationen

  • GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
  • VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
  • VOB/B & VOB/C
  • BHO (Bundeshaushaltsordnung)
  • LHO (Landeshaushaltsordnung)
  • HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)

Vergabeverfahren

Regelungen zu nationale Vergaben sind in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie dem ersten Abschnitt der VOB/A zu finden. In Ergänzung dieser Regelungen bzw. zur Anwendung gebracht werden diese Regelungen durch das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW), den Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung sowie weiteren landesrechtlichen Vorschriften. Eine europaweite Ausschreibung hängt von der jeweiligen Projektsumme ab. So müssen Vergabestellen des Landes und der Kommunen bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 215.000 Euro (2022) und bei Bauleistungen ab einem Auftragswert von 5.382.000 Euro (2022) europaweit ausschreiben. Die aufgeführten Auftragswerten verstehen sich dabei als Auftragswerte ohne Umsatzsteuer.
Für die Anwendung in der Praxis stehen für NRW die Vergabehandbücher für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen (HVA B-StB), freiberuflichen Leistungen (HVA F-StB) sowie Liefer- und Dienstleistungen (HVA L-StB) zur Verfügung. Die Handbücher, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr herausgibt, enthalten Richtlinien mit zahlreichen Vordrucken, Mustern und zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Ohne Ausschreibung keine Auftragsvergabe. Foto: Randolf Berold/ Panthermedia.net
Ohne Ausschreibung keine Auftragsvergabe. Foto: Randolf Berold/ Panthermedia.net

Weitere Informationen

Vergabemarktplatz

Behörden des Landes NRW sind verpflichtet, den Vergabemarktplatz zu nutzen. So besteht die Möglichkeit zur Nutzung des Veröffentlichungsclients und zur Veröffentlichung der Bekanntmachungen zu dem jeweiligen Vergabeverfahren. Diese Veröffentlichungen erscheinen im Vergabemarktplatz, werden aber nicht an weitere Veröffentlichungsorgane wie bund.de oder weitere Dritte weitergeleitet.
Für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes schreibt der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) die Projekte aus. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen erfolgt auf der Online-Plattform "Vergabemarktplatz NRW". Auf dieser Plattform können interessierte Unternehmen alle Informationen zu geplanten bzw. abgeschlossenen Vergabeverfahren (Ausschreibungen) wiederfinden. Zudem können Vergabeunterlagen über die Plattform direkt eingesehen und heruntergeladen werden.

Vergabekammern NRW

Vergabekammern sind für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber zuständig. Sie kontrollieren, ob ein Verstoß öffentlicher Auftraggeber bei einer laufenden, europaweiten Auftragsausschreibung gegen das Vergaberecht vorliegt. In einem solchen Fall wird geprüft, ob Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben, in ihren Rechten verletzt worden sind. Eine Vergabekammer ist vergleichbar mit einem Gericht, sprich es werden auch Gebühren erhoben. Stellt ein Unternehmen, das sich für einen Auftrag oder eine Konzession interessiert, einen Nachprüfungsantrag, wird die Vergabekammer tätig. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Vergabekammern, die jeweils bei den Bezirksregierungen angesiedelt sind. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Regierungsbezirk die ausschreibende Stelle bzw. Vergabestelle Ihren Sitz hat. Die Vergabekammer Westfalen ist zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber mit Sitz im Regierungsbezirk Arnsberg, Detmold und Münster. Für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber mit Sitz in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln liegt die Zuständigkeit bei der Vergabekammer Rheinland.