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Lärm

Lärm stresst. Foto: Andy Nowack / Panthermedia

Lärm macht krank! Wo Menschen leben und arbeiten, kann es auch laut zugehen. Lärm ist ein weit verbreiteter Stressfaktor und Ursache für Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens stellen hohe Lärmbelastungen ein erhebliches Umwelt- und Gesundheitsproblem dar. Laut Angaben des Umweltbundesamtes fühlen sich 54 % der deutschen Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm gestört.


Lärmschutz als Ziel

In der Umwelt gibt es verschiedenartige Lärmquellen, wie zum Beispiel Verkehr, Gewerbe-/Industrie oder Sportanlagen, die bei gleichen Lärmpegeln nicht immer gleich belästigend wirken. Es gibt deshalb verschiedenartige Regelungen zum Lärmschutz, jeweils bezogen auf unterschiedliche Lärmquellen. Die Regelwerke stützen sich auf Lärmmessungen oder Lärmberechnungen und die Beurteilung der Lärmwirkungen anhand bestimmter Grenz- oder Richtwerte. Die Grenz- oder Richtwerte hängen von der Tageszeit ab und sind gestaffelt nach der Art des Gebietes, das geschützt werden muss.

Anspruchsvolle Grenzwerte haben dazu geführt, dass sich die Lärmbelastung im Bereich Industrie und Gewerbe deutlich verbessert hat. Dennoch ist der Durchbruch bei der Lärmbekämpfung bisher nicht gelungen. Rund 1,4 Millionen Menschen sind in Nordrhein-Westfalen gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen über 65 Dezibel(A) am Tage und 55 Dezibel(A) in der Nacht ausgesetzt. Hauptlärmquelle in den Städten ist nach wie vor der Verkehr auf der Straße und der Schiene, zunehmend aber auch der Flugverkehr. Zur Abend- und Nachtzeit verursachen Veränderungen im Freizeitverhalten vieler Menschen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in der Umgebung gastronomischer Betriebe und Freizeitstätten weitere Lärmprobleme.

Um Gesundheit, Lebensqualität und Standortqualität in Nordrhein-Westfalen dauerhaft zu verbessern, müssen wirksame Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden. Vor diesem Hintergrund treibt die NRW-Landesregierung mit einer umfassenden Lärmminderungsstrategie und einem Aktionsbündnis „NRW wird leiser“ die Reduzierung des Umgebungslärms voran.


Großflugzeug im Landesanflug. Foto: S. Kirchner/ Panthermedia

Auch Fluglärm trägt zunehmend zur allgemeinen Lärmbelastung bei. Foto: S. Kirchner/ Panthermedia

Lärmminderungsstrategie NRW

Die Lärmminderungsstrategie NRW stützt sich im Wesentlichen auf folgende Säulen :

  • Lärmaktionsplanung

Für die großen Ballungsräume sowie für die Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenstrecken und Großflughäfen werden alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt, die die Lärmbelastung aufzeigen. Auf der Grundlage dieser Lärmkarten erstellen die Städte und Gemeinden unter aktiver Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger Lärmaktionspläne. Diese benennen die konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung vor Ort und werden möglichst umfassend realisiert. Das NRW-Umweltministerium unterstützt die Städte und Gemeinden bei ihren Arbeiten.

  • Verbesserung der Regelungen zum Verkehrslärmschutz

Die bisherigen Erfahrungen aus der Lärmaktionsplanung zeigen, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen nicht ausreichen, Bereiche mit sehr hohen Lärmbelastungen zielgerichtet zu entlasten und dem Entstehen neuer Lärmprobleme vorzubeugen. Dabei liegt das Hauptlärmproblem im Verkehrsbereich. Das NRW-Umweltministerium setzt sich in den Fachministerkonferenzen und im Bundesrat dafür ein, dass die Regelungen zum Verkehrslärmschutz bundesweit verbessert werden.

  • Finanzierung von Lärmschutz

Die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen ist ein dringendes Problem. Nachholbedarf bei der Lärmsanierung besteht vor allem beim Straßenverkehr. Den Städten und Gemeinden fehlen die notwendigen Finanzmittel für Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen. Ein Rechtgutachten im Auftrag des NRW-Umweltministeriums kommt zu dem Schluss, dass eine Mitfinanzierung durch den Bund möglich ist. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Finanzierungsprogramm zu schaffen.


Wie laut ist was?

Der Schalldruckpegel wird in Dezibel (A) - abgekürzt Dezibel(A) – angegeben und berücksichtigt das subjektive Hörempfinden des Menschen. Die Grafik gibt anhand von Beispielen einen ungefähren Eindruck, welche Schalldruckpegel im Alltag auftreten:


Karteireiter mit der Aufschrift 'Verwaltung'

Wer macht was im Immissionsschutz?

In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Für bestimmte Aufgaben sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig. Dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden.

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Sportlärm

Bei Sportaktivitäten ist es vielfach unvermeidlich, dass sie mit Geräuschen verbunden sind. Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld von Tennis- und Sportplätzen, Schwimmbädern, Golfplätzen, Eislaufbahnen, Fußballstadien und Turnhallen können sich durch deren Lärm belästigt fühlen. Dies umso mehr, wenn er in den Abendstunden oder am Wochenende auftritt. Ansprechpartnerin ist jeweils die zuständige untere Umweltschutzbehörde.

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Kinder und Lärm

Kinder und Kinderspiel sind nicht immer leise. Das ist normal und muss in NRW nach der aktuellen Gesetzeslage toleriert werden. Lärm kann für Kinder aber auch ein großes Risiko sein. Kinder sind besonders gefährdet, weil ihre Ohren empfindlicher sind als die von Erwachsenen und noch sensibler auf Lärm reagieren.

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Nachbarschaftslärm

Geräusche, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet. Hierzu gehören beispielsweise laut eingestellte Fernseher, eine Party, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten oder auch der Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände.

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Aktionsbündnis "NRW wird leiser"

Das NRW-Umweltministerium hat mit den kommunalen Spitzenverbänden, Bürgerinitiativen, Interessenverbänden, Wirtschaft und Behörden das Aktionsbündnis "NRW wird leiser" gegründet. Das Ziel ist es, in der Öffentlichkeit ein Problembewusstsein für die negativen Auswirkungen von Lärm zu schaffen und Informationen an die Bürgerinnen und Bürger zu vermitteln, um persönliche Verhaltensänderungen im Sinne des Lärmschutzes zu ermöglichen.

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Lärm an Freizeitanlagen

Freizeitaktivitäten finden meist zu einer Tageszeit statt, in der andere ihre wohlverdiente Ruhe suchen. Dies führt nicht selten zu Konflikten mit der Nachbarschaft. Freizeitanlagen sind nicht genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Klärung der Frage, ob Geräusche von Freizeitanlagen als erhebliche Belästigungen anzusehen sind, obliegt den zuständigen Städten und Gemeinden oder den unteren Umweltschutzbehörden.

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Fluglärm

Nordrhein-Westfalen verfügt über die drei internationalen Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück sowie drei regionale Flugplätze. Es besteht damit ein gut ausgebautes Luftverkehrsnetz. Damit verbunden sind erhebliche Umweltbeeinträchtigungen vor allem durch Lärm.

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Lärmkarten und Aktionspläne

Um die Lärmschutz-Ziele der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union zu erreichen, werden Lärmkarten erstellt, die die Öffentlichkeit über die Lärmsituation informieren. Für Gebiete, in denen Menschen von hohen Lärmpegeln belastet sind, sind unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Damit entsteht ein gesamtstädtisches Konzept zur systematischen Minderung der Lärmbelastung.

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Geräte- und Maschinenlärm

Gartenarbeit kann Spaß machen, ist aber fast immer auch mit Anstrengung verbunden. Damit es bequemer und leichter geht, nutzen viele Menschen motorgetriebene Geräte. Manch einer hat sogar einen richtigen Maschinenpark mit Rasenmäher, Heckenschere, Kantenschneider, Kettensäge, Häcksler oder Laubbläser – laute Geräte und Maschinen, die häufig zu Konflikten in der Nachbarschaft führen.

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Gewerbe- und Industrielärm

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche gewerblicher und industrieller Anlagen wird gewährleistet durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – (TA Lärm). Gewerbliche und industrielle Anlagen unterliegen während des Betriebs der lärmtechnischen Überwachung durch die Behörde.

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Breite Bahnstrecke mit mehreren Gleisen, Bahnhof und Zug mit dicht daneben stehenden Wohnblöcken.

Straßen- und Schienenverkehrslärm

Etwa 1,4 Millionen Menschen sind in Nordrhein-Westfalen gesundheitsschädlichen Lärmpegeln durch den Verkehr ausgesetzt – etwa drei Viertel der Betroffenen wohnen in den Ballungsräumen. Die Landesregierung sieht deshalb erheblichen Handlungsbedarf.

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