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Gewerbe- und Industrielärm

Auch für kleinere Gewerbebetriebe gelten die Bestimmungen der TA Lärm. Foto: gualtiero boffi / panthermedia.net

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche gewerblicher und industrieller Anlagen wird gewährleistet durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – (TA Lärm). Gewerbliche und industrielle Anlagen unterliegen während des Betriebs der lärmtechnischen Überwachung durch die Behörde.


Ansprechpartnerin ist die untere Umweltschutzbehörde

Als Gewerbe- und Industrielärm wird sowohl der Lärm von kleinen/mittleren Gewerbebetrieben (zum Beispiel Tischlereien, Schlossereien, Handelsbetriebe) als auch von großen Industrieanlagen bezeichnet. Auch Windenergieanlagen zählen zu den gewerblichen Anlagen.

Der Begriff des Gewerbe- und Industrielärms umfasst neben dem Lärm, der bei der Produktion entsteht, auch den Lärm des innerbetrieblichen Transports sowie den Lärm des Liefer- und Kundenverkehrs. Die Geräusche gewerblicher und industrieller Anlagen können zeitlich schwanken, stark impulshaltig (zum Beispiel bei Hammerwerken, Stanzereien) oder auch Töne enthalten (zum Beispiel bei großen Gebläsen und Kühlanlagen). Häufig tritt eine Kombination dieser Geräusche auf.

Zu Überwachungszwecken werden die Geräusche in der Regel messtechnisch erfasst. Bei Anlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, ist bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch Geräuschprognosen nachzuweisen, dass sie keine erheblichen Lärmbelästigungen verursachen werden.

In Nordrhein-Westfalen ist bei Lärmproblemen durch bestehende Gewerbe- oder Industrieanlagen die erste Ansprechpartnerin die  Umweltschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Bei großen immissionsrelevanten Industrieanlagen (zum Beispiel Stahlwerken, Chemieanlagen oder Kraftwerken) ist meist die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Bei Anlagen, die dem Bergrecht unterliegen (Tagebaue und Bergwerke), ist landesweit die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

Richtwerte der TA Lärm

Die TA Lärm gibt Immissionsrichtwerte vor, die von der Beurteilungszeit und der Schutzbedürftigkeit des Immissionsortes abhängen. Dabei werden die Vorbelastungen durch andere gewerbliche Anlagen mit berücksichtigt. In Sonderfällen kann von den Immissionsrichtwerten der TA Lärm abgewichen werden kann.

Windenergie im rheinischen Revier. Foto: Annegret Lippold

Windenergie im rheinischen Revier. Foto: Annegret Lippold

Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss der Betreiber einer Windenergieanlage nachweisen, dass die Anforderungen des Immissionsschutzrechtes in Bezug auf die Geräusche der Anlage eingehalten werden. Hierzu legt er eine Schallprognose vor, mit der die zu erwartenden Geräuschimmissionen ermittelt werden. Diese dürfen die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm nicht überschreiten.

Messtechnische Untersuchungen im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hatten gezeigt, dass das bisher angewendete Prognoseverfahren zu einer Unterschätzung der Geräuschimmissionen führen kann.

Nach weiteren Schallmessungen und einem intensiven Dialog hat man sich Anfang September auf Bund-/Länderebene auf das sogenannte Interimsverfahren des DIN verständigt. Dieses Verfahren wurde nun per Erlass in Nordrhein-Westfalen eingeführt und berücksichtigt besser die Besonderheiten hoher Windenergieanlagen als das bislang übliche Prognosemodell. Für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe ist immer ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich.


Windenergieanlagen und Infraschall

In einem Faktenpapier beantwortet das NRW-Umweltministerium häufig gestellte Fragen zum Thema "Windenergieanlagen und Infraschall". Es gibt über gesundheitliche Auswirkungen ebenso Auskunft, wie über gesetzliche Regelungen und Mindestabstände. Anwohnerinnen und Anwohner hatten immer wieder negative gesundheitliche Auswirkungen dieser Geräusche von Windenergieanlagen befürchtet. Bislang gibt es dafür keinen Nachweis.