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Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Das Umweltministerium verfolgt das Ziel, die Abfallwirtschaft zu einer umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft weiter zu entwickeln. Im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft nimmt die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen selbstverständlich eine zentrale Rolle ein. Abfälle werden in Nordrhein-Westfalen also verstärkt als Rohstoff- und Energiequelle genutzt.
Aus Abfällen wird Rohstoff
Für ein dicht besiedeltes und industriell geprägtes Land wie Nordrhein-Westfalen sind die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen besonders wichtig. In den rund 8,5 Millionen privaten Haushalten fallen Wertstoffe wie zum Beispiel Glas, Papier und Bioabfälle sowie Restabfälle an. Bei Bau- und Abbruchmaßnahmen entstehen Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch. In Gewerbe- und Industrieunternehmen werfen Produktion und Dienstleistungen unterschiedliche Abfälle ab. Auch bei zahlreichen Umweltschutzmaßnahmen wie bei der Behandlung von Abwasser oder Abluft sowie bei der Sanierung von Altlasten entstehen Abfälle, die umweltverträglich entsorgt werden müssen.
Die Nutzung der in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe und der Energie erfolgt in Nordrhein-Westfalen über ein flächendeckendes Netz an Anlagen, in denen die unterschiedlichen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden. Diese Verfahren tragen dazu bei, dass weniger primäre Rohstoffe wie Holz, Öl oder Mineralien verbraucht werden. Auch der Energieverbrauch zur Herstellung neuer Produkte ist in der Regel geringer, wenn Recyclingmaterialien eingesetzt werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Kreislaufwirtschaft und die Abfallpolitik weiter zu entwickeln. Die ökologische Abfallwirtschaft mit der Schonung der natürlichen Ressourcen durch abfallarme Produktion, durch verstärkte Wiederverwendung, Recycling und Verwertung soll dabei ein wichtiger Teil unserer neuen Umweltwirtschafts- und Klimaschutzstrategie werden.
Weitere Informationen:

Deponien
Deponien dienen zur dauernden Ablagerung nicht mehr verwertbarer Abfälle. Sie sind das letzte Glied in der Kette der Abfallentsorgung. Mittlerweile sind Deponien, die nach dem Stand der Technik zu errichten sind, hochtechnische Bauwerke, die mit einem Multibarrierensystem dafür sorgen, dass keine Schadstoffe aus den Abfällen in die Umwelt gelangen.
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Abfallrecht
Der Umgang mit Abfall wird in Deutschland maßgeblich durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz bestimmt. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes, das vom Landesabfallgesetz NRW konkretisiert wird, ist es, möglichste wenig Abfall entstehen zu lassen und möglichst viel davon wieder zu verwerten.
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Abfallwirtschaftsplanung
In den Abfallwirtschaftsplänen sind nicht nur die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung dargestellt, sondern auch die Abfallentsorgungsanlagen ausgewiesen, die erforderlich sind, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.
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Siedlungsabfälle
In jedem privaten Haushalt fallen täglich Dinge an, die ihren Zweck erfüllt oder ihren Nutzen verloren haben. Dazu zählen alte Verpackungen, ausgelesene Zeitungen, defekte Elektrogeräte, Pflanzen- und Essensreste – und damit ist schon die gesetzliche Definition von “Abfall“ umschrieben.
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Abfallimporte / -exporte
Nicht jedes Land ist in der Lage, eine umweltverträgliche Entsorgung seiner Abfälle zu gewährleisten. So gelangen auch Abfälle aus anderen Bundesländern und dem Ausland zur Entsorgung in nordrhein-westfälische Anlagen. Nordrhein-Westfalen verfügt als bevölkerungsreiches Industrieland über eine gut ausgebaute Entsorgungsinfrastruktur.
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Gewerbeabfall
Abfälle aus Industrie und Gewerbe müssen noch viel stärker als bisher als Rohstoffquelle genutzt werden. Mineralische Abfälle spielen dabei eine besondere Rolle.
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Abfälle als Rohstoffe und Energieträger
Die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen und die steigenden Rohstoffpreise machen den Abfall als Rohstoff- und Energiequelle interessant. Dafür steht das Motto: Der Abfall von heute ist der Rohstoff von morgen.
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Gefährliche Abfälle
In der Regel stammen "gefährliche Abfälle" – früher auch als "Sonderabfälle" bezeichnet - aus Gewerbe und Wirtschaft und aus öffentlichen Einrichtungen. Es sind Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können. Auch Abfälle aus dem Gesundheitsdienst, Batterien und Altöl zählen dazu.
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