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Immissionsschutz und Anlagen

industrielle Anlage. Foto: Daniel Käfer / panthermedia.net

In NRW gibt es mehr als 17.000 Industrieanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind. Zu einem erheblichen Teil handelt es sich um Anlagen der Energieerzeugung, der chemischen Industrie, der Eisen- und Stahlerzeugung sowie um Anlagen zur Abfallbehandlung. Bei der großen Zahl von Anlagen und der von ihnen ausgehenden Emissionen ist der Schutz von Mensch und Umwelt eine besonders anspruchsvolle Aufgabe.


Mensch und Umwelt schützen

Die Emissionen von Luftschadstoffen aus Industrieanlagen sind in NRW seit Mitte der 1990er deutlich zurückgegangen, wie die langjährigen Daten des vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz betriebenen Luftqualitätsmessnetzes und des Emissionskatasters zeigen. Dennoch tragen Anlagen in Industrie und Gewerbe in relevantem Umfang zu den Problemen mit der Einhaltung der europaweit vorgegebenen Luftqualitäts-Standards bei – besonders bei Stickstoffoxiden und Feinstaub. Stickstoffoxide (NOx) entstehen bei Verbrennungsprozessen mit hohen Temperaturen, zum Beispiel in Kraftwerken und Feuerungsanlagen oder in Motoren. Bei den NOx-Emissionen sind Industrieanlagen die Hauptemittenten - noch vor dem Straßenverkehr..Emissionen industrieller Anlagen werden zwar durch hohe Schornsteine in der Regel weit verteilt, tragen aber zur Hintergrundbelastung bei.

Auch entstehen an einigen Standorten in NRW immer noch erhöhte Belastungen durch industriell oder gewerblich verursachten Feinstaub und seine schädlichen Staubinhaltsstoffe, wie Schwermetalle (zum Beispiel Verbindungen von Blei, Arsen, Cadmium und Nickel), Benzo[a]pyren und Dioxine, wie Messungen insbesondere im Umfeld von Industrieanlagen und in Hafengebieten zeigen.

Durch die Berücksichtigung von industriellen Quellen bei der Aufstellung und Umsetzung von Luftreinhalteplänen sowie die Erarbeitung und Umsetzung einer Minderungsstrategie für Stickstoffoxide (NOx) arbeiten die Umweltbehörden intensiv an der weiteren Verringerung der Industrieemissionen zur Verbesserung der Luftqualität.

Auch die Grenzwerte für die Inhaltsstoffe im Grobstaub (nicht lungengängig) werden nach wie vor an vielen industriellen Belastungsstandorten in Nordrhein-Westfalen überschritten. Hier besteht die Gefahr, dass es bei einem längerfristigen Eintrag der Staubinhaltsstoffe in den Boden zu einer schädlichen Bodenveränderung und dann auch zu einer Überschreitung der einschlägigen Prüf- und Maßnahmenwerte nach dem Bundesbodenschutzgesetz kommen kann. Durch ein regelmäßiges Monitoring der Staubdeposition, der Boden- und der Pflanzenbelastung und die Umsetzung von standortspezifischen Emissionsminderungsmaßnahmen wird auch hier durch die Umweltbehörden an einer Verringerung der Belastung gearbeitet.

Bei der Errichtung und dem Betrieb von Industrie- und Gewerbeanlagen sind auch Regelungen zum Lärmschutz, wie zum Beispiel die Anforderungen der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm), einzuhalten. Da es sich beim Anlagenlärm, anders als bei Luftschadstoffen, eher um lokale Probleme handelt, werden keine kontinuierlichen flächendeckenden Messnetze betrieben. Geräuschmessungen erfolgen in der Regel im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme und Änderung von Anlagen sowie in konkreten Beschwerdesituationen.

Für das Industrieland Nordrhein-Westfalen, in dem sich rund ein Viertel aller aufgrund ihres Stoffinventars besonders sicherheitsrelevanter Betriebsbereiche Deutschlands befinden, hat außerdem das Thema „Anlagensicherheit“ einen besonders hohen Stellenwert. Die regelmäßige behördliche Überwachung dieser Betriebsbereiche dient dem Schutz der Nachbarschaft als auch dem Schutz der Beschäftigten.


Anlagensicherheit

Nordrhein-Westfalen hat eine hohe Bevölkerungsdichte und ein historisch gewachsenes Nebeneinander von Industrie und Wohnen. Für das Industrieland, in dem sich rund ein Viertel aller Industrieanlagen Deutschlands befinden, hat das Thema „Anlagensicherheit“ daher einen besonders hohen Stellenwert. Neben dem Schutz der Nachbarschaft dient Anlagensicherheit auch dem Schutz der Beschäftigten und der Gewährung eines störungsfreien Betriebs.

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Anlagenbezogene Luftreinhaltung

Gewerbliche und industrielle Anlagen können relevante Quellen für schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sein. Im Rahmen des anlagenbezogenen Immissionsschutzes werden daher besondere Anforderungen zur Verminderung der von den Anlagen ausgehenden Emissionen gestellt.

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Paragraphenzeichen

Immissionsschutzrecht

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die darauf beruhenden Verordnungen enthalten Regelungen zur Luftreinhaltung, zur Lärmbekämpfung und zum Schutz vor weiteren Umweltauswirkungen, die von gewerblichen Anlagen oder Fahrzeugen ausgehen. Diese beziehen sich vorrangig auf Umwelteinwirkungen durch Anlagen. Das Landes-Immissionsschutzgesetz enthält auch Anforderungen an das Verhalten von Personen.

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Geruchsimmissionen

Geruchsbelästigungen können sich durch Luftverunreinigungen vor allem aus Lebensmittelfabriken, Tierhaltungs-, Abfallbehandlungs- oder Chemieanlagen ergeben. Sie können schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und auch durch das Zusammenwirken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden. Ein Nachweis durch technische Messverfahren ist in der Regel nicht möglich. Das geeignete "Messinstrument" für Gerüche ist die menschliche Nase.

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Landesbeirat Immissionsschutz

Der Landesbeirat für Immissionsschutz berät das NRW-Umweltministerium zum Immissionsschutz. Seine Aufgabe ist auch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und den Verursachern von Immissionen. Die Zusammensetzung spiegelt diese Aufgabe wider, denn dem Gremium gehören die am Immissionsschutz beteiligten Stellen und Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen des Landtags an.

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