Vertragsnaturschutz
Ziel: Naturverträgliche Nutzung der Kulturlandschaft
Durch den Vertragsnaturschutz wird ein grundlegender Beitrag zur Erhaltung einer struktur- und artenreichen Kulturlandschaft und damit einer naturraumtypischen biologischen Vielfalt geleistet.
Die Kreise und kreisfreien Städte stellen ihre eigenen Kreiskulturlandschaftsprogramme auf und setzen so den Vertragsnaturschutz vor Ort um. Das von der Europäischen Union mitfinanzierte Programm honoriert freiwillige Bewirtschaftungseinschränkungen und Pflegemaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen, regelt die Bewirtschaftung und Pflege spezieller Grünlandbiotope sowie die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken. Ansprechpartner sind die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte als zuständige Bewilligungsbehörden sowie die Biologischen Stationen. Für die Auszahlung ist der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter (EU-Zahlstelle) zuständig.
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Fragen und Antworten Wie beantrage ich den Vertragsnaturschutz?
Zuwendungsempfänger sind Landwirtinnen oder Landwirte und andere landbewirtschaftende Personen.
Welche Maßnahmen und Paketkombinationen für den eigenen Betrieb und für die Ziele des Biotop- und Artenschutzes sinnvoll sind, kann in einem Beratungsgespräch erörtert werden. Die kostenfreie Beratung erfolgt dabei durch die Fachleute der unteren Naturschutzbehörden und Biologischen Stationen. Auch die Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer kann weiterhelfen.
Maßnahmen auf Ackerflächen sowie die Pflege von Streuobstbeständen sind landesweit förderfähig. Für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Pflege von Grünland und Offenlandbiotopen gibt es eine Förderkulisse, die sich aus Natura2000 Gebieten, dem Nationalpark, Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und geschützten Biotopen zusammensetzt. Darüber hinaus können weitere Bereiche auf Antrag der Kreise und kreisfreien Städte in die Förderkulisse aufgenommen werden. Die unteren Naturschutzbehörden erstellen jeweils eigene Kulturlandschaftsprogramme mit ihren Förderkulissen und angebotenen Maßnahmen.
Ein Grundantrag kann jährlich bis zum 30.06. digital über das ELAN-Programm gestellt werden.
Die Verpflichtung beginnt immer zum 1. Januar eines jeden Jahres. Die Laufzeit beträgt in der Regel 5 Jahre.
Im ersten Jahr der Verpflichtung muss der Auszahlungsantrag bis zum 15. Mai im ELAN-Programm gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt im darauffolgenden Jahr.