
Luftschadstoffe und ihre gesundheitliche Wirkung
Stickstoffdioxid (NO2)
Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid entstehen überwiegend durch Verbrennungsprozesse bei der Energieerzeugung und im Kfz-Verkehr. Sie entstehen bei höheren Verbrennungstemperaturen durch Oxidation des Luftstickstoffs. Aus dem emittierten Stickstoffmonoxid wird durch Oxidation in der Atmosphäre Stickstoffdioxid.
Stickstoffdioxid ist ein Reizgas mit geringer Wasserlöslichkeit, das nach Inhalation zu Funktionsstörungen und entzündlichen Prozessen im Atemtrakt des Menschen führen kann. Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Stickstoffdioxid auf das Atmungssystem und das Herz-Kreislaufsystem sind durch zahlreiche Studien hinreichend belegt. Das gilt sowohl für Kurz- als auch für Langzeitwirkungen.
Gesundheitliche Effekte von Stickstoffdioxid sind zum Teil schwer von den Wirkungen anderer Schadstoffe abzugrenzen. Dennoch konnten Untersuchungen einen alleinigen Effekt des Stickstoffdioxids auf die menschliche Gesundheit belegen. Stickstoffdioxid ist ein sehr guter Indikator zur Beurteilung der gesundheitlichen Wirkungen von Schadstoffen, die aus dem Straßenverkehr stammen.
Stickstoffdioxid ist außerdem eine wesentliche Komponente bei der atmosphärischen Bildung von bodennahem Ozon und Feinstaub, die ebenfalls als gesundheitsschädliche Luftschadstoffe eingestuft sind.
EU-Grenzwert | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|
Jahresmittel: 40 µg/m³
zulässige jährliche Anzahl der Stunden mit Stundenmittelwerten > 200 µg/m³: 18 | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auf Basis gesundheitlicher Studien im Jahr 2021 neue Luftqualitätsrichtwerte abgeleitet. Diese Luftqualitätsrichtwerte sind eine Empfehlung auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen, sie sind keine Grenzwerte. In Bezug auf Stickstoffdioxid empfiehlt die WHO einen Jahresmittelwert von 10 µg/m³, einen Tagesmittelwert von 25 µg/m³ und einen Ein-Stunden-Maximalwert von 200 µg/m³. Rechtlich verbindliche Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegt. Diese wurde unter anderem auf Basis der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung durch die Europäische Kommission überarbeitet. Die im Dezember 2024 in Kraft getretene novellierte Richtlinie (EU) 2024/2881 sieht ein höheres Schutzniveau durch strengere Grenzwerte für Stickstoffdioxid vor, die ab dem 01. Januar 2030 einzuhalten sind. Unter anderem gilt ab dann ein Grenzwert für den Jahresmittelwert von 20 µg/m3 anstelle von 40 µg/m3. Neben dem Fokus auf der verpflichtenden Einhaltung von Grenzwerten an Luftbelastungs-Hotspots sieht die Richtlinie zudem eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Exposition der Bevölkerung insgesamt mit Stickstoffdioxid bis zur Erreichung des WHO-Richtwertes vor.
Staub und Staubniederschlag
Feinstaub
Partikelförmige Luftverunreinigungen in der Größe von maximal 10 µm werden als Feinstaub (PM10) bezeichnet. PM steht für den englischen Begriff "Particulate Matter" (partikelförmige Luftverunreinigung). Feinstaub-Partikel dringen beim Einatmen über den Kehlkopf in die Atemwege und besonders feine Partikel (Partikel bis zu 2,5 µm: PM2,5) bis in die Hauptbronchien ein. Die kleinsten Partikel (ultrafeine Partikel kleiner als 100 nm) schaffen es sogar bis in die Lungenbläschen. Mechanische Reizungen können die Folge sein. Die gesundheitlichen Wirkungen von Partikeln hängen wesentlich von verschiedenen physikalischen und chemischen Parametern der Partikel ab. Wichtige Einflussfaktoren sind in diesem Zusammenhang z.B. Größe, Masse, Anzahlkonzentration, Oberfläche, Struktur sowie chemische Zusammensetzung. In epidemiologischen Untersuchungen wird ein Zusammenhang zwischen Feinstaubexposition und Atemwegs- bzw. Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen. Diese Gesundheitsprobleme können schon bei sehr niedrigen Feinstaubkonzentrationen auftreten.
Komponente | EU-Grenzwerte | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|---|
Feinstaub PM10 | Jahresmittel: 40 µg/m³ zulässige jährliche Anzahl der Tage mit Tagesmittelwerten > 50 µg/m³: 35 | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Feinstaub PM2,5 | Jahresmittel: 25 µg/m³ |
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auf Basis gesundheitlicher Studien im Jahr 2021 neue Luftqualitätsrichtwerte abgeleitet. Diese Luftqualitätsrichtwerte sind eine Empfehlung auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen, sie sind keine Grenzwerte. In Bezug auf PM10 empfiehlt die WHO einen Jahresmittelwert von 15 µg/m³ und einen Tagesmittelwert von 45 µg/m³. In Bezug auf PM2,5 empfiehlt die WHO einen Jahresmittelwert von 5 µg/m³ und einen Tagesmittelwert von 15 µg/m³.
Rechtlich verbindliche Grenzwerte für Feinstaub sind in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegt. Diese wurde unter anderem auf Basis der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung durch die Europäische Kommission überarbeitet. Die im Dezember 2024 in Kraft getretene novellierte Richtlinie sieht ein höheres Schutzniveau durch strengere Grenzwerte für Feinstaub vor, die ab dem 01. Januar 2030 einzuhalten sind. Unter anderem gilt ab dann ein Grenzwert für den Jahresmittelwert für PM10 von 20 µg/m3 anstelle von 40 µg/m3 und für PM2.5 von 10 µg/m3 anstelle von 25 µg/m3. Neben dem Fokus auf der verpflichtenden Einhaltung von Grenzwerten sieht die Richtlinie zudem eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Exposition der Bevölkerung insgesamt mit Feinstaub PM2.5 bis zur Erreichung des WHO-Richtwertes vor.
Metallverbindungen in Feinstaub: Blei, Cadmium, Nickel, Arsen
Stäube, insbesondere Feinstäube, können nicht nur aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Sie können auch gefährlich sein wegen gesundheitsschädlicher Metalle und Metallverbindungen, aus denen sie bestehen oder die ihnen anhaften. So tritt Blei in der Außenluft an Partikel gebunden auf. Bleihaltige Partikel kommen z. B. aus der Metallherstellung, der Metallverarbeitung und aus Kohlefeuerungen. Die gesundheitlichen Wirkungen von Blei sind bei Kindern stärker ausgeprägt als bei Erwachsenen. In erster Linie sind schädliche Wirkungen auf das Nervensystem, die Nieren und das Wachstum zu nennen. Erwachsene können auf Bleibelastung mit höherem Blutdruck reagieren.
EU-Grenzwert | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|
Jahresmittel: 0,5 µg/m³ | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Cadmium gelangt bei der Metallverhüttung, der Verbrennung fossiler Brennstoffe und aus technischen Verfahren (z. B. PVC-Stabilisatoren, Farbpigmente, Korrosionsschutz) in die Luft. Cadmium reichert sich in Leber und Niere an. Eine langfristige Exposition gegenüber Cadmium kann zu Nierenfunktionsstörungen und zu Störungen des Gefäßsystems (wie Blutdruckerhöhung) führen. Inhalierte Kadmiumverbindungen können Lungenkrebs auslösen.
EU-Zielwert | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|
Jahresmittel: 5 ng/m³ | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Nickel wird bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe (insbesondere Erdöl), bei Müllverbrennung und Metallverhüttung freigesetzt. Es dient als Legierungsmetall, Münzmetall und zur Oberflächenveredelung. Nickelverbindungen können toxisches, erbgutveränderndes und krebsauslösendes Potential haben und Allergien hervorrufen.
EU-Zielwert | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|
Jahresmittel: 20 ng/m³ | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Arsen gelangt bei Metallverhüttung und Verbrennung fossiler Brennstoffe an die Luft. Technisch wird es (samt seiner Verbindungen) in der Glasindustrie, bei der Zinkverhüttung und in Holzschutzmitteln eingesetzt. Arsen und Arsenverbindungen gelten als giftig für das Nerven- und das Immunsystem des Menschen. Das lungenkrebserzeugende Potential ist ebenso nachgewiesen wie die Schädigung von Embryonen.
EU-Zielwert | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|
Jahresmittel: 6 ng/m³ | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Die im Dezember 2024 in Kraft getretene novellierte Luftqualitätsrichtlinie sieht vor, dass die bisherigen Zielwerte für den Jahresmittelwert von Kadmium, Nickel und Arsen ab 2030 in rechtlich verbindliche Grenzwerte überführt werden.
Schwefeldioxid (SO2)
Schwefeldioxid entsteht vorwiegend bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe in Industrie, Haushalten und Kfz-Verkehr sowie bei der Eisen- und Stahlerzeugung, Zellstoffherstellung, Schwefelsäure- und Düngemittelproduktion. Schwefeldioxid ist ein Reizgas. Die individuelle Empfindlichkeit der Atemwege gegenüber der Einwirkung durch SO2 ist unterschiedlich; Asthmatiker sind hier als empfindlichste Gruppe zu nennen. Die Wirkung von Schwefeldioxid verstärkt sich mit zunehmender Feinstaubbelastung.
EU-Grenzwerte | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|
Tagesmittel: 125 µg/m³
Stundenmittel: 350 µg/m³ | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auf Basis gesundheitlicher Studien im Jahr 2021 neue Luftqualitätsrichtwerte abgeleitet. Diese Luftqualitätsrichtwerte sind eine Empfehlung auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen, sie sind keine Grenzwerte. In Bezug auf SO2 empfiehlt die WHO einen Tagesmittelwert von 40 µg/m³. Rechtlich verbindliche Grenzwerte für Schwefeldioxid sind in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegt. Diese wurde unter anderem auf Basis der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung durch die Europäische Kommission überarbeitet. Die im Dezember 2024 in Kraft getretene novellierte Richtlinie sieht ein höheres Schutzniveau durch strengere Grenzwerte für Schwefeldioxid vor, die ab dem 01. Januar 2030 einzuhalten sind. Unter anderem gilt ab dann ein Grenzwert für den Tagesmittelwert von 50 µg/m3 anstelle von 125 µg/m3.
Ozon (O3)
Ozon wird nicht, wie andere Luftschadstoffe, direkt emittiert, sondern bildet sich in der Luft aus sog. Vorläuferstoffen unter Einwirkung intensiver Sonneneinstrahlung. Zu den wesentlichen Komponenten gehören Stickstoffoxide (NOx) und leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe (VOC), z. B. Lösungsmittel. Da speziell die Abgase des Kfz-Verkehrs sowohl NOx (Summe aus NO und NO2) als auch VOC enthalten, spielen sie bei der Ozonbildung eine relevante Rolle. Aufgrund der komplexen luftchemischen Prozesse werden besonders hohe Ozonwerte meistens nicht in den Innenstädten mit hohem Verkehrsaufkommen, sondern eher in den Randgebieten gemessen: in den Abluftfahnen der Ballungsgebiete oder in ländlichen Regionen bzw. Waldgebieten. An heißen Tagen mit hoher Sonneneinstrahlung werden beim sogenannten "Sommersmog" hohe Ozon-Konzentrationen erreicht, die zur Reizung der Atemwege, zu Husten, Kopfschmerz und Atembeschwerden, zur Verschlechterung der Lungenfunktion und zu Tränenreiz führen können. Aufgrund der geringen Wasserlöslichkeit wird nur wenig Ozon durch die Bronchialschleimhaut aufgenommen, so dass Ozon verstärkt in die Lunge strömt und dort Funktionsstörungen verursachen und durch starke Oxidationswirkung das Lungengewebe angreifen kann.
EU-Beurteilungswerte | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|
Zielwert
Informationsschwellenwert
Alarmschwellenwert | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auf Basis gesundheitlicher Studien im Jahr 2021 neue Luftqualitätsrichtwerte abgeleitet. Diese Luftqualitätsrichtwerte sind eine Empfehlung auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen, sie sind keine Grenzwerte. In Bezug auf Ozon empfiehlt die WHO ein 8-Stunden-Mittel-Tagesmittel von 100 µg/m³ und eine mittlere Konzentration während der Sommermonate von 60 µg/m³. In der im Dezember 2024 in Kraft getretenen novellierten Luftqualitätsrichtlinie ist der Zielwert für Ozon zum Schutz der menschlichen Gesundheit auf ein höheres Schutzniveau verschärft worden:
Bisher galt ein Achtstundenmittelwert von 120 µg/m³ während eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre. Ab dem 01.01.2030 sind nur noch maximal 18 Überschreitungstage im Jahr zugelassen, gemittelt über drei Jahre.
Dioxine / Furane
Polyzyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
In der Stoffgruppe der PAK ist Benzo[a]pyren (C20H12) von besonderer Bedeutung und gilt daher als Leitkomponente. In die Umwelt gelangen die PAK vor allem durch unvollständige Verbrennung fossiler Brennstoffe und organischer Materialien. Viele PAK haben einen schädlichen Einfluss auf das Immunsystem und die Fortpflanzung des Menschen sowie ein nachgewiesen krebserzeugendes Potential. Am besten untersucht ist die Wirkung von Benzo[a]pyren, das zu den gefährlichsten PAK zählt. Die Verbindungen reichern sich im Fettgewebe von Tieren an und gelangen somit in die Nahrungskette.
EU-Zielwert | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|
Jahresmittel: 1 ng/m³ Benzo(a)pyren | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Die im Dezember 2024 in Kraft getretene novellierte Luftqualitätsrichtlinie sieht vor, dass der bisherige Zielwert für den Jahresmittelwert Benzo[a]pyren ab 2030 ein rechtlich verbindlicher Grenzwert ist.
BTX (Benzol, Toluol, Xylol)
Benzol (C6H6) und die chemisch eng verwandten Substanzen Toluol (C7H8) und Xylol (C8H10) sind aromatische Kohlenwasserstoffe; sie werden häufig als BTX zusammengefasst und gemeinsam analysiert. BTX sind Chemiegrundprodukte, die in der Chemischen Industrie und als Lösungsmittel eingesetzt werden. Benzol wirkt giftig auf das Nerven- und das Immunsystem, es ist außerdem erbgutschädigend und krebserzeugend (Risikofaktor für Leukämien). Eine Langzeitexposition von Toluol beeinträchtigt das Zentralnervensystem. Xylole können bei einer Langzeitexposition ebenfalls das Zentralnervensystem beeinflussen sowie Blutbildveränderungen hervorrufen.
EU-Grenzwert für Benzol | Rechtsvorschrift (national/EU) |
---|---|
Jahresmittel: 5 µg/m³ | 39. BImSchV/ 2008/50/EG |
Auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung wurde die EU-Luftqualitätsrichtlinie durch die Europäische Kommission überarbeitet. Die im Dezember 2024 in Kraft getretene novellierte Richtlinie sieht ein höheres Schutzniveau durch einen strengeren Grenzwert für den Jahresmittelwert für Benzol von 3,4 µg/m3 vor, der ab dem 01. Januar 2030 einzuhalten ist.
Weitere Informationen:
- beim Landesamt für Umwelt, Natur und Klima
- zum Thema "Gesundheitliche Wirkung von Luftschadstoffen" im Fachgespräch des Umweltministeriums NRW vom Oktober 2010 (PDF)
- zum Thema "Gesundheitliche Wirkungen von Feinstaub und Stickstoffdioxid im Zusammenhang mit der Luftreinhalteplanung" (PDF)
- Feinstaub-Kohortenstudie "Einfluss von Umweltschadstoffen im Umfeld von Industrieanlagen auf die Bevölkerung" beim Landesamt für Umwelt, Natur und Klima
- UBA Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021