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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Zulassung und Genehmigung

Verwaltung.

Zulassung und Genehmigung

Die Umweltbehörden in Nordrhein-Westfalen genehmigen auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Errichtung und den Betrieb von großen Industrieanlagen (§§ 4 und 16 BImSchG). Welche Anlagen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, ist in der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt.

Genehmigungsbehörde ergibt sich aus der Zuständigkeitsverordnung

Genehmigungsbehörden sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Bezirksregierungen. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU). Die Anträge sind bei der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen, die auch bei der Antragsstellung berät. Die Genehmigung umfasst auch andere erforderliche Zulassungen, so dass beispielsweise kein paralleles Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Bei der Bearbeitung eines Genehmigungsantrages werden die Genehmigungsbehörden von anderen Fachbehörden unterstützt. Hierzu gehören die Bauaufsichtsbehörden, Berufsfeuerwehren, Landschaftsbehörden und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Bei besonders umweltrelevanten Anlagen ist ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die betroffenen Anwohner der Anlage sowie die Umweltverbände haben die Möglichkeit, sich aktiv in die Genehmigungsverfahren einzubringen und Bedenken gegen das Vorhaben vorzutragen. Die vorgetragenen Bedenken werden im Rahmen eines öffentlichen Termins erörtert. Anschließend wird über sie abschließend entschieden. Eine Neugenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist innerhalb von sieben Monaten zu erteilen, eine Änderungsgenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von sechs Monaten und eine Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von drei Monaten. Diese Fristen beginnen, sobald alle Antragsunterlagen vollständig sind. Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Die Gebührentarife ergeben sich auf der Tarifstelle 15a.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

Leitfaden: Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren werden aufgrund des komplexen europäischen und nationalen Umweltrechts sowie einer Vielzahl von Rechtsänderungen und gerichtlichen Entscheidungen immer anspruchsvoller. Nun liegt ein Leitfaden vor, in dem der Ablauf und die Anforderungen an das immissionsschutzrechtliche Anzeige- und Zulassungsverfahren dargestellt sind. Der Leitfaden bietet nicht nur einen ersten Einstieg in die erforderlichen Verfahrensschritte, sondern soll auch für erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Hilfestellung in Bezug auf bestehende offene Fragen bieten.

Der Leitfaden wurde im Februar 2023 in Bezug auf die nachfolgenden Inhalte erstmalig aktualisiert:

  • Das Verfahrenshandbuch für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wurde im Leitfaden integriert. Damit dient der Leitfaden nunmehr zugleich auch als Verfahrenshandbuch für Anlagen erneuerbarer Energien im Sinne der europäischen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II).
  •  Der Erlass zur Anwendung der LAI-Vollzugshinweise für Anlagen erneuerbarer Energien und insbesondere das Repowering von WEA nach § 10 Abs. 5 S. 2 und S. 3, § 16b und § 23b Abs. 3a Nr. 4 BImSchG wurde eingearbeitet.
  • Der Erlass zur fakultativen Auslegung von Antragsunterlagen über das Internet nach Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wurde aufgenommen. 
  • Ein Abschnitt zu den neuen Ausnahme- und Sonderregelungen aufgrund der Gasmangellage wurde ergänzt.
  • redaktionelle Aktualisierung einzelner gesetzlicher Verweise


Die geänderten Textpassagen werden bis zu einer erneuten Aktualisierung des Leitfadens in orangener Farbe dargestellt, damit sie in der Vollzugspraxis auf den ersten Blick erfasst werden können.

 

Antragsunterlagen und Formulare

Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen sind Formulare bereitgestellt, die eine Hilfestellung bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sowie für das Anzeigeverfahren nach § 15 BImSchG geben. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zu der zuständigen Genehmigungsbehörde aufzunehmen, um zu klären, welche konkreten Angaben für das jeweilige Vorhaben erforderlich sind.