
Perfluorierte Chemikalien und Tenside
Was sind Perfluorierte Chemikalien?
Perfluorierte Tenside (PFT)
Weitere Informationen:
PFC im Trinkwasser
Bei Bekanntwerden der PFC-Belastung von Gewässern und Trinkwasser an Ruhr und Möhne im Jahr 2006 existierten für diese Schadstoffgruppe noch keine speziellen Trinkwassergrenzwerte, Qualitätsnormen für Oberflächengewässer, Zielvorgaben oder Orientierungswerte für eine fachliche Bewertung der gefundenen Belastungen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat danach auf der Grundlage einer Risikoabschätzung durch die Trinkwasserkommission eine Bewertung der gefundenen Konzentrationen mit Blick auf die Trinkwasserversorgung herausgegeben: Danach galt zunächst ein gesundheitlich duldbarer Leitwert (LW) von 0,3 Mikrogramm pro Liter (µg/l) für die Summe aus PFOA und PFOS. Seither sind sowohl zu PFOA und PFOS wie auch zu anderen PFC weitere Daten erarbeitet und veröffentlicht worden, die Anlass für eine Fortschreibung der damaligen vorläufigen Bewertung gaben. Für Grundwasser wurden in 2017 Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) für sieben PFC-Einzelstoffe durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Bund/Länderarbeitsgemeinschaften Wasser (LAWA) und Boden (LABO) erarbeitet. Hierbei wurden die für das Schutzgut Trinkwassergewinnung geltenden Qualitätsanforderungen sowie ökotoxikologische Kriterien berücksichtigt – der jeweils niedrigere Wert ist entscheidend für die Festlegung des GFS-Wertes im Grundwasser. Auf diesen Bewertungen gründen die nunmehr vorliegenden aktuellen Empfehlungen. Demnach gilt für PFOA und PFOS jeweils ein Trinkwasserleitwert in Höhe von 0,1 µg/L. Für weitere fünf PFC-Einzelverbindungen konnten Leitwerte auf humantoxikologischer Grundlage abgeleitet werden. Bis zu dieser Konzentration kann das Trinkwasser für alle Bevölkerungsgruppen lebenslang bedenkenlos getrunken werden. Seit Inbetriebnahme der Aktivkohlefilteranlage beim Wasserwerk Möhnebogen und weiterer Maßnahmen zur Reduzierung der PFC-Belastung der Ruhr sind seit August 2006 keine Überschreitungen des gesundheitlich duldbaren Leitwertes bei PFOA und PFOS festgestellt worden. Dies gilt nach heutiger Kenntnis und Datenlage auch für weitere – z. B. kürzer- und längerkettige – PFC-Verbindungen und für den PFOS-Ersatzstoff H4PFOS. Auch der langfristige Zielwert von 0,1 µg/L (Summe aller gemessenen PFC) wird mittlerweile im Trinkwasser aus Ruhr und Möhne eingehalten und zum Teil deutlich unterschritten. Aus gesundheitlicher Sicht ergibt sich daher nach heutiger Einschätzung keine Handlungsnotwendigkeit. Im Zusammenhang mit dem PFC-Fund im Sauerland hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK NRW) seit dem Jahr 2006 verschiedene umweltepidemiologische Studien konzipiert und wissenschaftlich begleitet.
Weitere Informationen:
- Bundesgesundheitsblatt, 2017 (veröffentlicht beim Umweltbundesamt)
- Thema "Human-Biomonitoring perfluorierter Verbindungen (PFT)" beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima
- Bewertungsmaßstäbe für PFT-Konzentration in NRW: Übersicht beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima
- PFC-Messwerte der Trinkwasserwerke an Ruhr und Möhne beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima
- Bundesgesundheitsblatt 3-2017: Fortschreibung der vorläufigen Bewertung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) im Trinkwasser – Empfehlungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission
PFC in Oberflächengewässern
Weitere Informationen:
PFC im Abwasser
In den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung (AbwV) sind Begrenzungen für organische Stoffe, also auch für die Gruppe der PFC, im Abwasser direkteinleitender Betriebe über die Summenparameter CSB oder TOC enthalten. Stoffspezifische Regelungen sind in der AbwV nur ausnahmsweise vorgesehen. In den seit 2016 novellierten Anhängen werden sukzessive bei relevanten Branchen Minimierungsanforderungen für PFC im Abwasser gestellt. In der Fortschreibung der AbwV vom 1. Juni 2016 wurde für PFC in der Anlage 1 zu § 4 AbwV (Analysen- und Messverfahren) zudem ein konkretes Verfahren (DIN 38407-42, Ausgabe März 2011) zur Bestimmung von PFC aufgenommen. Die geltenden Relevanzkriterien für Abwasserdirekteinleiter in NRW wurden seit Bekanntwerden der PFT-Problematik im Juni 2006 im Sauerland fortgeschrieben, weiterentwickelt und damit dem Stand der Erkenntnisse angepasst. So wurde der ursprüngliche Ansatz von 2006 um die Summe der analytisch erfassbaren perfluorierten Tenside um die polyfluorierten Tenside (PFU(d)A, PFDoA, PFDS, H4-PFOS) erweitert. Damit einerseits der Trinkwasserschutz gewährleistet wird und andererseits auch die unter öko- und humantoxikologischen Gesichtspunkten relevanten Konzentrationen im Gewässer eingehalten werden (NW-Erlass zur Neubewertung von Juni 2014), strebt NW folgende weiterentwickelte Ablaufkonzentrationen (Orientierungswerte) an: ∑ 2 PFT (PFOA+PFOS): 0,3 µg/L und ∑ aller PFC (14 PFC): 1,0 µg/L an. Zurzeit werden vom LANUK NRW 14 PFC-Substanzen bei Abwassereinleitungen aus kommunalen Kläranlagen, industriellen Einleitern und Deponien gemessen. Untersucht wird nach DIN 38407-F 42. Bei erhöhten Messwerten im Ablauf der Einleitung erfolgt eine Quellensuche und es wird nach Möglichkeiten für Minderungsmaßnahmen gesucht."
Weitere Informationen:
PFC in Boden und Grundwasser
Weitere Informationen
Rechtliche Regelungen
Beurteilungskriterien im Umweltbereich
Im August 2013 hat die EU-Kommission PFOS in die Liste der prioritären Stoffe aufgenommen. Als relevante Umweltqualitätsnorm (UQN) gilt seither EU-weit ein Wert von 9,1 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg), der in Fischen nicht überschritten werden darf. Der korrespondierende Wert für die Wasserphase beträgt 0,65 Nanogramm pro Liter (ng/L), der in Gewässern im Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden darf. Diese Werte gelten mittlerweile auch in Deutschland (OGewV 2016).Weitere Informationen:
- VERORDNUNG (EG) Nr. 850/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG
- RICHTLINIE 2013/39/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
- Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz