Prüfstellen
Prüfstellen für den Straßenbau können gem. der Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“, kurz RAP Stra oder gem. Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2020 (TL G SoB-StB 20) anerkannt werden.
RAP Stra anerkannte Prüfstellen
Auf Grundlage der RAP-Stra 15 sind folgende Prüfstellen privatrechtlich in Nordrhein-Westfalen für die jeweiligen Fachgebiete und Prüfungsarten anerkannt: Liste der in NRW anerkannten Prüfstellen nach RAP Stra 15 (PDF)
Anerkannte Überwachungsgemeinschaften gem. der Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung
Im Sinne des Abschnitts 3.1, 5. Absatz der Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2020 (TL G SoB-StB 20) ist von der anerkennenden Landesbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen als Überwachungsgemeinschaft anerkannt:
Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband Nordrhein-Westfalen (BÜV NW) e.V. Düsseldorfer Straße 50 47051 Duisburg 0203-992390 markus.schumacher [at] baustoffverbaende.de (markus[dot]schumacher[at]baustoffverbaende[dot]de) | Leiter: Dipl.-Min. Markus Schumacher
Stellvertreter: Dipl.-Ing. Stefan Janssen | Anerkannt für
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Weitere Informationen
- Einführung RAP Stra 15 (PDF)
- Erklärung zur Bestätigung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß den RAP Stra 15 des Landes NRW (PDF)
- die RAP Stra 15 kann beim Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erworben werden unter www.fgsv-verlag.de
- Liste der einzureichenden Unterlagen für die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach den RAP Stra bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
- Ringversuche im Bereich Straßenbau