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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Prüfstellen

Bagger. Foto: Panthermedia/ Romaset.

Prüfstellen

Informationen zur Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen erhalten Sie hier.

Seit 1972 gelten in NRW die Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“, kurz RAP Stra. Die Veröffentlichung der in NRW anerkannten Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, erfolgt im Heft „Güteüberwachung im Straßenbau NRW“, die Anerkennung von Prüfstellen obliegt in NRW dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat VI.A 4 Verdingungswesen, Straßenbautechnik und Forschung Die aktuellen Listen der Prüfverfahren für die jeweiligen Fachgebiete können auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen eingesehen werden. Die jährliche Erklärung zur Bestätigung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß den RAP Stra 15 im Straßenbau NRW wird regelmäßig von der anerkennenden Behörde überarbeitet.

Weitere Informationen

  • Einführung RAP Stra 15 (PDF)
  • Erklärung zur Bestätigung der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß den RAP Stra 15 des Landes NRW (PDF)
  • die RAP Stra 15 kann beim Verlag der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erworben werden unter www.fgsv-verlag.de

Prüfstellen

Seit  dem 13.8.15 gilt für durch das Ministerium anerkannte Prüfstellen, dass diese in ihren Äußerungen, Schriftstücken und Prüfberichten sowie in sonstigen Veröffentlichungen folgenden Text der Anerkennungsbescheinigung aufnehmen:

  • Durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom (Datum) – Aktenzeichen – in Nordrhein-Westfalen (und durch die Bundesanstalt für Straßenwesen) für die Fachgebiete / Prüfungsarten ……………….. gem. RAP Stra 15 (bundesweit) anerkannt.

Beispiel:

  • Durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 24.01.2023 – 58.73.08.02-001002/2023-0001234 – in Nordrhein-Westfalen und durch die Bundesanstalt für Straßenwesen für die Fachgebiete / Prüfungsarten A1, A3, A4, B3, B4, C3, C4, D0, D3, D4, F3, F4, G3, G4, H1, H3, H4, I2, I3 und I4 gem. RAP Stra 15 bundesweit anerkannt.

Dieser Text darf nur in vollem Wortlaut wiedergegeben werden.

Weitere Informationen

  • Die Matrix der RAP Stra Anerkennungsurkunde ist nicht geeignet, die Anerkennung des Landes NRW sachgerecht und vollständig wiederzugeben.
  • Liste der einzureichenden Unterlagen für die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach den RAP Stra bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (PDF)

Kontakt

Referat VI.A4 - Verdingungswesen, Straßenbautechnik und -forschung
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Tel.: 0211 4566 197 oder -772 oder -180