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Förderung

Förderprogramme des Landes werden teilweise von der EU mit finanziert. Foto: Martin Fally Panthermedia

Bergbau-, Industrie- und Verkehrsflächen, deren ursprüngliche Nutzung aufgegeben wurde, sollen als Gewerbeflächen wieder verfügbar gemacht oder als Grün- und Wohnflächen hergerichtet werden. Die Förderung kommunaler Maßnahmen zur Erkundung und Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes erfolgt nicht nur aus reinen Landesmitteln, auch die Europäische Union (EU) beteiligt sich teilweise an der Finanzierung.


Unterstützung der Kommunen

Die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen zielte bereits früh darauf ab, Bergbau-, Industrie- und Verkehrsflächen, deren ursprüngliche Nutzung infolge des Rückgangs der Montanindustrie und anderer Strukturveränderungen aufgegeben wurde, als Gewerbeflächen wieder verfügbar zu machen oder als Grün- und Wohnflächen herzurichten. Kernproblem einer solchen Flächenreaktivierung ist der hohe Anteil brachliegender Flächen, die aufgrund vorhandener oder vermuteter Altlasten sowie nicht erhaltenswerter Altbebauung privatwirtschaftlich nicht aufbereitet werden, und zur Klärung von Altlastenfragen für Planungszwecke von den Kommunen nicht allein finanziert werden.

Zur Unterstützung der Kommunen hat das Land seit 1983 ein spezielles Förderprogramm für kommunale Maßnahmen der Gefahrenermittlung und -abwehr und für die Kommunen als Planungsträger aufgelegt. Ab 2010 mit einbezogen werden für Planungszwecke Untersuchungen zur Ermittlung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, zur Ermittlung und Bewertung von Bodenfunktionen sowie Untersuchungen und Einrichtungen zur Etablierung des Bodenschutzes bzw. Verbesserung des Bodenbewusstseins.


Förderprogramm "Bodenschutz- und Altlastenförderung"

Die Förderung kommunaler Maßnahmen zur Erkundung und Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes durch das Förderprogramm "Bodenschutz- und Altlastenförderung" des NRW-Umweltministeriums erfolgt nicht nur aus reinen Landesmitteln, auch die Europäische Union (EU) beteiligt sich teilweise an der Finanzierung.

Ausschließlich durch das Land gefördert werden:

  • Ab 2015 Zuwendungen für die Erfassung von Altablagerungen, Altstandorten, schädlicher Bodenveränderungen, Verdachtsflächen im Sinne des § 2 Abs. 3 und 4 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie sonstiger ehemals baulich genutzter Flächen (Brachflächen)
  • und Entsiegelungspotenzialen,
  • Maßnahmen zur Gefahrenermittlung und -abwehr im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Gefährdungsabschätzungen, einschließlich historischer Recherchen, Sanierungsuntersuchungen, -planungen und Sanierungen),
  • Maßnahmen für Zwecke der kommunalen Planung (zum Beispiel Bauleitplanung), Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen,
  • Untersuchungen zur gebietsbezogenen Ermittlung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, Untersuchungen und Ermittlungen zur Bodenfunktion und für Untersuchungen und Einrichtungen zur Etablierung des Bodenschutzes.

Der Fördersatz für dieses Programm liegt bei 80 %.

Von der EU mitfinanziert werden Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen und Sanierungen von Altlasten im Zusammenhang mit Maßnahmen des Flächenrecycling der Kommunen die die Querschnittsziele des Operationellen Programms (EFRE) für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020 in Nordrhein-Westfalen (OP EFRE NRW) erfüllen. Der Fördersatz bei EU Mitfinanzierung teilt sich wie folgt auf:

  • EU-Anteil 50 %
  • NRW-Anteil 30 %
  • Antragsteller 20 %.

Die Fördermaßnahmenmaßnahmen sind bei den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden. Für Altlastenmaßnahmen erfolgt mit der Anmeldung die Aufnahme in die Dringlichkeitslisten.

Flächenrecycling und Sanierung von Altlasten durch den AAV

Einen wichtigen Beitrag zur Altlastensanierung leistet neben der allgemeinen Altlastenförderung des Landes NRW der "AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung". Der AAV finanziert Altlastensanierungsprojekte und leistet mit dem Flächenrecycling einen wichtigen Beitrag zur Wiedernutzung brachliegender Altstandorte in den Städten und Gemeinden. Grundlage der Finanzierung des AAV ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen Land, Kommunen und Wirtschaft. Er unterstützt die Kommunen bei Sanierungsuntersuchungen und Sanierungen zur Gefahrenabwehr sowie der Aufbereitung von Flächen für neue Nutzungen.

Andere flächenbezogene Förderprogramme

In dicht besiedelten und früh industrialisierten Gebieten muss regelmäßig damit gerechnet werden, bei Baumaßnahmen, der Grundstücksaufbereitung und ähnlichen Projekten auf Bodenbelastungen zu stoßen. Nordrhein-Westfalen ist deshalb früh dem Grundsatz gefolgt, dass Altlastenfragen als integrierender Bestandteil von flächenbezogenen Projekten aufzufassen seien und dass die staatliche Förderung solcher Projekte unabhängig von der primären Zielsetzung auch die Aufklärung des Bodenzustandes und nutzungsbezogene Sanierungsmaßnahmen einschließen müsse.

Projektbedingte Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, -planung und Sanierung können daher auch aus Programmen bezuschusst werden, die zum Beispiel der Stadtentwicklung, der Wirtschaftsförderung oder der Landschaftsentwicklung dienen. Eine Reihe dieser Förderprogramme wird gemeinsam vom Land und der EU finanziert. Nach dem vorstehend genannten Grundsatz lassen sich Finanzmittel für die Altlastensanierung bei folgenden Programmen aktivieren:

  • Ökologieprogramm Emscher-Lippe
  • Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Wer macht was - beim Bodenschutz ?

Zuständige Behörden für den Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen sind das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz als oberste Bodenschutzbehörde, die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden sowie die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden.

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