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Alleen

Alleen

Zahlreiche Alleen sind in der Vergangenheit dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen. Die noch vorhandenen Alleen wurden in Nordrhein-Westfalen in einem Kataster erfasst und unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das NRW-Alleenprogramm fördert darüber hinaus die Wiederherstellung sanierungsbedürftiger und die Anlage neuer Alleen.

Alleen geschützte Bestandteile der Landschaft

Alleen sind von einmaliger landschaftlicher Schönheit und eine Bereicherung für Mensch und Natur. Keine gleicht der anderen. Alleen spenden Schatten an Tagen mit viel Sonnenschein. Ihre Laubdächer erzeugen ein eigenes Kleinklima und sind selbst kleine Biotope. Sie sind Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Alleen-Bäume filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft, dämpfen den Straßenlärm und produzieren Sauerstoff. Sie sind als Kohlendioxidumwandler wichtig für den Klimaschutz. Alleen ziehen sich wie grüne Adern durch Städte und Landschaften und stärken die Vielfalt und Schönheit der Lebensräume. Alleen sind Heimat und Lebensqualität, die wir auch für künftige Generationen erhalten müssen. Im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sind Alleen an Straßen und Wegen daher seit dem Jahr 2007 unter gesetzlichen Schutz gestellt (§ 41 LNatschG).

Das Förderprogramm für Alleen in Nordrhein-Westfalen

Um den noch vorhandenen Alleen-Bestand in Nordrhein-Westfalen wieder aufzustocken, hatte die Landesregierung im Jahr 2006 ein Alleenprogramm aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms konnten bis heute viele Alleen im Land neu gepflanzt beziehungsweise saniert werden. Vorwiegend sind es Linden, Eichen, Ahorne und Eschen, aber auch verschiedene Obstbaumarten, Birken und Speierlinge, die gepflanzt wurden. Die neuen Alleen liegen in allen Teilen Nordrhein-Westfalens, an so verschiedenen Orten wie der Zeche Zollverein in Essen, Schloss Frens in Bergheim, der Kaiserroute im Möhnetal oder auf dem Gelände der ehemaligen Landesgartenschau in Rietberg.

Die Neuanlage von Baumalleen in der freien Landschaft, die Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen innerstädtisch und in der freien Landschaft entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit Fördermitteln unterstützt.

Neupflanzungen müssen dafür grundsätzlich mindestens 300 Meter umfassen und die Bäume standortgerecht und heimisch sein. Das Land fördert im Rahmen der verfügbaren Mittel 80 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem Höchstsatz von 750 € pro Baum. Die Förderung der Sanierung von Altalleen, die in Gänze aufgrund von Alter oder Schäden abgängig sind, ist nach Absprache mit den zuständigen Behörden seit 2012 grundsätzlich auch möglich.

Allee bei Petershagen. Foto: Nicole Menden / MULNV

Neu gepflanzte Allee bei Petershagen-Großenheerse. Foto: Nicole Menden / MULNV

Das Alleenkataster Nordrhein-Westfalen

Ein Alleenkataster beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK NRW) erfasst alle Alleen ab 100 Meter Länge. In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit rund 6.320 Alleen erfasst. Die Meldung von Alleen, die noch nicht im Alleenkataster des Landes enthalten sind, ist jederzeit möglich. Erforderlich sind eine Karte, die geschätzte Länge, die Baumart und ein Foto der Allee.

Allee bei Zwillbrock. Foto: Oliver König

Sanierte Kopfeichenallee bei Zwillbrock. Foto: Oliver König