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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Minderungsmaßnahmen in Luftreinhalteplänen

Zu hohe Luftbelastung.

Minderungsmaßnahmen in Luftreinhalteplänen

Für Gebiete, in denen die Luftschadstoffgrenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie überschritten sind oder die Gefahr einer Überschreitung besteht, müssen Luftreinhaltepläne erstellt werden.

Maßnahmen im Detail

In Luftreinhalteplänen werden Maßnahmen zur Minderung der Luftschadstoffbelastung festgelegt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Rahmen der Luftqualitätsüberwachung überprüft. Solange die Wirkung der Maßnahmen nicht zur Einhaltung der Luftqualitätswerte führt, müssen die Pläne fortgeschrieben werden. 1.    Industrieanlagen/Baustellen/Tagebaue und Steinbrüche
  • Altanlagen sanieren
  • Energieversorgungskonzepte fortschreiben und Fernwärmenetz ausbauen
  • Baustellen: Verminderung von Staubemissionen
  • Berieselungsanlagen an Förderbändern
  • Bunkeranlagen für staubende Güter abdecken
  • Abbrucharbeiten: Betrieb von Berieselungsanlagen
2.    Private Heizungsanlagen und Feuerstellen (offene Kamine/Kamin- und Kachelöfen) - Kleine und mittlere Unternehmen
  • Für kleine und mittlere Unternehmen: Teilnahme an ÖKOPROFIT© (Ökologisches Projekt für integrierte Umwelttechnik)
  • Anreizsysteme zur Umstellung von Feuerungsanlagen auf z.B. Gasbetrieb, Anschluss an Fernwärmenetze
  • Nutzung neuer Filtertechniken, z.B. Feinstaubabscheider in Holzfeuerungsanlagen, Feinstaubfilter
  • Erlass kommunaler Satzungen, Brennstoffverordnungen
  • Energieeinsparung durch Sanierungsmaßnahmen an Altbauten und Berücksichtigung von Möglichkeiten der Energieeffizienz bei Neubauten
  • Dach- und Fassadenbegrünung, Anpflanzung von Staub filternder Vegetation
3.    Verkehr/Mobilität
  • Umweltzonen
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Einsatz besonders schadstoffarmer Fahrzeuge
  • Durchfahrtsverbote für LKW
  • Optimierung und verkehrsabhängige Steuerung der Lichtzeichenanlagen zur Verflüssigung des Straßenverkehrs
  • Einführung bzw. Optimierung von Routenkonzepten für den LKW-Verkehr zu den Gewerbe- u. Industriegebieten, bessere Beschilderung
  • Neubeschaffung von Fahrzeugen für die öffentliche Hand und ihre Töchter nur mit abgasarmer Technik
  • Mobilitätsmanagement
  • Verbesserung der Citylogistik
  • Förderung und Verbesserung des ÖPNV
  • Ausbau der Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur
  • Straßenum- und -ausbau, Umgehungsstraßen