wir. bewegen. nrw Umwelt. Naturschutz. Verkehr - Zur Startseite

Strukturreform

SPNV-Strukturreform

Klarer, einfacher, effizienter: Die Organisation des gesamten Schienen-Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen wird mit der im Mai 2026 vom Landtag beschlossenen SPNV-Strukturreform künftig aus einer Hand gesteuert.

Die Landesregierung hat die Weichen für eine große Strukturreform gestellt: Künftig soll eine neue Gesellschaft „Schiene.NRW“ den gesamten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Land planen, bestellen und effizienter machen. Bisher teilen sich diese Aufgabe go.Rheinland, der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Durch die Organisation aus einer Hand wird der größte SPNV-Markt Europas gestärkt. Davon profitieren am Ende vor allem die Fahrgäste – durch weniger Verwaltung und eine bessere Steuerung des Betriebs. Ab dem 1. Januar 2027 soll Schiene.NRW operativ tätig sein.

Das Land entflechtet  damit die Organisation und Finanzierung des SPNV von den übrigen ÖPNV-Angeboten wie Bussen und Straßenbahnen. Planung, Organisation und Ausgestaltung des kommunalen ÖPNV bleiben weiterhin eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte bzw. der mittleren und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Verkehrsunternehmen, jeweils in Abstimmung mit go.Rheinland, NWL und VRR. 

Basis für den Betrieb des gesamten ÖPNV ist das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein‑Westfalen (ÖPNVG NRW). Darin ist die Finanzierung geregelt. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert das  Angebot von Regionalzügen und S-Bahnen sowie Bussen und Straßenbahnen über verschiedene pauschalierte Zuwendungen, darunter die SPNV-Pauschale, die ÖPNV-Pauschale für den kommunalen Nahverkehr sowie Fördermittel für Investitionen oder den Ausbildungsverkehr.

  • Die neue landesweite Anstalt baut Doppelstrukturen ab und beschleunigt Prozesse, während die kommunale Mitbestimmung über einen Verwaltungsrat gesichert bleibt.
  • Das SPNV-Grundangebot wird von 40 Millionen auf 85 Millionen Zug-Kilometer verdoppelt und die Mindest-Finanzierung durch das Land ab 2027 von 1 Milliarde auf 1,6 Milliarden Euro angehoben.
  • Zur Stärkung des straßengebundenen Nahverkehrs vor Ort wird die ÖPNV-Pauschale um 40 Millionen auf 170 Millionen Euro jährlich erhöht und dynamisiert.
  • Es werden zusätzlich 50 Millionen Euro Transformationsmittel für die Umstrukturierung der drei Zweckverbände und die Personalübergänge von diesen zu Schiene.NRW in den nächsten vier Jahren bereitgestellt.
  • Fristverlängerungen für den Übergang von bestehenden Verkehrsverträgen mit den Eisenbahngesellschaften von den Zweckverbänden auf Schiene.NRW werden ermöglicht. Diese Verfahren sind komplex.
  • Für die neue Anstalt Schiene.NRW und die drei Zweckverbände wird eine zentral gebündelte Aufsicht in Düsseldorf festgelegt.
  • Die Zweckverbände müssen jetzt einheitliche Förderrichtlinien für bauliche, technische und digitale Standards abstimmen. Das wird insbesondere die Fahrgastinformation zukünftig verbessern.

Häufig gestellte Fragen zur SPNV-Strukturreform

Der regionale Schienenverkehr ist derzeit durch Baustellen, Umleitungen und Personalmangel  belastet., Die Folgen sind häufige Verspätungen, Zugausfälle sowie Qualitätsproblemebeispielsweise in Form von nicht gereinigten Fahrzeugen. Das Land NRW möchte eine Organisation aufbauen, die dieses Chaos besser addressieren kann, weil nicht drei Organisationen parallel und zum Teil noch miteinander auf die vielfältigen Akteure einwirken müssen. Der SPNV-Betrieb muss heute von einem, zwei oder drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bestellt und überwacht werden – zukünftig nur noch von einem. Heute müssen sich drei Aufgabenträger zusammensetzen und Verträge schließen, für einen RE 1, der von Aachen nach Hamm durch alle Gebiete verkehrt. Das wird zukünftig von einer Gesellschaft aus einer Hand organisiert.

Schiene.NRW wird als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet. Träger sind die drei regionalen Zweckverbände go.Rheinland, NWL und VRR. Die neue Organisation wird über den Verwaltungsrat gesteuert, der aus den drei Zweckverbänden paritätisch besetzt wird und insgesamt aus 24 Personen besteht. Der Vorstand von Schiene.NRW erhält weitreichende Entscheidungsbefugnisse für das operative Tagesgeschäft. Die Zweckverbände konzentrieren sich auf regionale Aufgaben, fördern die Infrastruktur, koordinieren und vernetzen das ÖPNV-Angebot und klären Tariffragen.

Die Planung und Organisation des SPNV erfolgt künftig für das ganze Land einheitlich. Linienplanungen können stärker an den tatsächlichen Mobilitätsbedürfnissen ausgerichtet werden und enden nicht an Zuständigkeitsgrenzen. Baustellen werden von einer Organisation für ganz NRW kommuniziert. Einheitliche Vorgaben in den Verträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen sorgen für technische und digitale Standards z.B. für die Fahrgastinformation.

Die Interessen der Fahrgäste werden weiterhin durch den direkten Kundenkontakt und regelmäßige Befragungen gewährleistet. Für die Fahrgäste gibt es fortan nur noch Schiene.NRW, an die sie sich mit ihren Anliegen jeglicher Form wenden können.

Für die Strukturreform wurde das ÖPNV-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Die formale Gründung von Schiene.NRW wird jetzt vorbereitet. Schiene.NRW soll zum 1. Januar 2027 operativ tätig werden.

Für alle erklärt So funktioniert das neue Grundangebot auf der Schiene

Häufig gestellte Fragen zum SPNV-Grundangebot

Das SPNV-Grundangebot ist ein gesetzlich abgesicherter Mindestumfang im SPNV-Angebot. Es umfasst 85 Millionen Zugkilometer (von rund 120 Mio. Zugkilometern des derzeitig bestellten Angebots) und gewährleistet die Zughalte an allen heute bedienten Bahnhöfen und Haltepunkten. Dieses Grundangebot ist aus dem angehobenen Mindestbetrag der SPNV-Pauschale von mindestens 1,6 Milliarden Euro und Fahrgeldeinnahmen jährlich finanziert. Das Grundangebot definiert eine Mindestversorgung durch Vorgaben zur Anzahl von täglichen Zugfahrten, während zusätzliche Leistungen weiterhin nach Bedarf bereitgestellt werden. Die Umsetzung des Zielnetzes 2040 ist unabhängig vom Grundangebot ein Ziel der Landesregierung.

Das SPNV-Grundangebot ist nicht als starrer Fahrplan, sondern als flexible Basisabsicherung zu verstehen. Das zuständige Ministerium legt im Benehmen mit der landesweiten Anstalt und im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags das Grundangebot fest und schreibt es bei Bedarf fort. Die konkrete Ausgestaltung des SPNV-Angebots obliegt Schiene.NRW. So werden regionale Bedarfe berücksichtigt und gleichzeitig eine landesweite Anbindung an die Schiene gewährleistet.

Das Verhältnis des Eisenbahnangebotes in Zugkilometern in den regionalen Zweckverbänden wird auf Grundlage des Durchschnitts der Jahre 2023 bis 2025 festgestellt. Der Zweckverband go.Rheinland umfasst das Bergische Land und das Rheinland, der VVR besteht aus dem Ruhrgebiet und Niederrein und der NWL deckt das Münsterland, Ostwestfalen-Lippe und Südwestfalen ab. Dieses Verhältnis darf sich nicht wesentlich verändern. Das bedeutet, wenn zusätzliche Zugleistungen in einem Zweckverband bestellt werden, müssen in gleichem Umfang auch in anderen Zweckverbänden zusätzliche Zugleistungen folgen. Damit wird keiner der Räume benachteiligt. Außerdem werden verstärkt regionale Schnellbusverkehre vom Land gefördert, um Städte und Gemeinden ohne Bahnhof gut an den regionalen ÖPNV anzubinden.