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Marktüberwachung

Marktüberwachung (Symbolbild). Foto: PantherMedia / natatravel

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte im Verkehrswegebau

Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte im Verkehrswegebau

Mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen und effizienten Handelns ist von den Bundesländern für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte in Deutschland ein zentral-dezentrales System geschaffen worden. Die Marktüberwachungsbehörden in den Bundesländern führen vor Ort (dezentral) Produktkontrollen durch und gehen formellen Mängeln nach. Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Behörde des Bundeslandes, in dem der Hersteller des Bauproduktes seinen Sitz hat. Entsteht der Verdacht eines materiellen Mangels, so gibt die Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes die Sachbehandlung an das DIBt ab. Als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder hat das DIBt u.a. die Aufgabe Bauprodukte in technischer Hinsicht einheitlich (zentral) zu prüfen und zu bewerten.

Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden enden, wenn sich das Bauprodukt nicht mehr auf dem Markt befindet. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Bauprodukt an den Verwender abgegeben wurde.

Marktüberwachungsbehörden für den Verkehrswegebau in NRW

Referat VI.A4 - Auftragswesen, Marktüberwachung, Straßenbautechnik
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Tel.: 0211 4566 772 oder -170

Die operative Marktüberwachung des Landes NRW wurde übertragen an die untere Marktüberwachungsbehörde des Landes NRW bei der 

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 35.07 – Marktüberwachung für Bauprodukte

Georg-Glock-Str.15

40474 Düsseldorf